formalen Denkstörungen

#1 von Ciara , 20.03.2012 10:12

Und hier noch eine weitere Frage:
Oktober 2002, Frage 18
Zu den formalen Denkstörungen zählen:
1. Denkhemmung
2. Zerfahrenheit
3. Loggorhoe
4. Halluzinationen
5. Ideenflüchtigkeit

Richtige Antwort D (1, 2, 3, 5)
Die Logorrhoe zählt laut „Thieme“ zu den Störungen des Antriebs und der Psychomotorik.
Die Antwort (1, 2, 5) wird gar nicht angeboten. Aber man kann doch nicht auf eine falsche Antwort schließen, weil die richtige nicht zur Auswahl steht. Wie verhält man sich in einer solchen Situation?
So kurz vor dem Termin wird es langsam aufregend.
Viele Grüße Ciara

Ciara  
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RE: formalen Denkstörungen

#2 von Thomas Rehork , 25.03.2012 15:21

Ok, leider nach der Prüfung aber dennoch: Das haben die vom Amt so gemacht. Es ist der berühmteste Fall eines Fehlers bei der Fragebogenerstellung! Man soll das der richtigen Lösung umfänglich am nächsten Kommende (oder so) ankreuzen, das unterschreibt man mit dem Fragebogen. D.h. man muss hier die Logorrhoe als Denkstörung klassifizieren, obwohl es eigentlich nicht richtig ist.

Freundliche Grüße
Thomas Rehork

 
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