Prüung in Berlin Tempelhof am 16.12.2013

#1 von Thomas Rehork , 19.12.2013 20:18

Prüfungsprotokoll 16.12.2013 bei Frau Thoben

Frau Thoben empfing uns sehr freundlich und wies direkt am Anfang darauf hin, dass sie nur überprüfen möchte, dass wir keine Gefahr für die Volksgesundheit sind und uns nicht auf Herz und Nieren prüfen wird.

Wir waren zu dritt in der Prüfung und die erste Runde begann mit der Frage, was wir jeweils beruflich machen. Daraus ergaben sich bereits unterschiedliche Bereiche, zu denen sie interessiert und freundlich nachfragte:
Was für Therapieformen gibt es? (Tiefenpsychologisch fundierte, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie)
Dann eine Methode davon beschreiben (hier nahm ich die systematische Desensibilisierung).
Bei meinen Mitstreiterinnen ging es um Gesprächspsychotherapie nach Karl Rogers und die drei Grundhaltungen Empathie, Kongruenz und bedingungslose Zuwendung und um Psychoanalyse und die namentliche Erwähnung der Kindheitsphasen (oral, anal, genital, phallisch, latenz).

Dann gab es für jede von uns ein Fallbeispiel. Hierzu sei gesagt, dass die beiden Prüferinnen eine Liste mit Störungen vor sich liegen hatten und nach dem Zufallsprinzip eine davon heraussuchten und das passende Fallbeispiel dazu vorlasen. (Kleiner Tipp: bei dem Buch handelt es sich um „Heilpraktiker Psychotherapie; Die mündliche Prüfung“ von Marcus Mery).

Im ersten Fall ging es um das Maligne neuroleptische Syndrom (ähnlich wie Delir, aber der Hinweis: „er nimmt Haldol“ deutet auf MNS hin). Es kommt ein junger Mann mit Freundin in die Praxis, hat Fieber und Schweißausbrüche seit heute morgen. Er leidet unter Akinesie und Tachypnoe, sein Bewusstsein ist eingeschränkt. Richtig war die Aussage MNS und die Bemerkung, dass sofort ein Notarzt geholt werden muss. Dazu noch die Frage, um welche Krankheit es sich handeln kann, wenn jemand Haldol nimmt. Schizophrenie und hier wohl die hebephrene Schizophrenie, da es sich um einen 25-jährigen Mann handelte.
Im zweiten Beispiel kam ein 7-jähriger Junge mit Mutter in die Praxis und hatte alle Symptome einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung. Nachdem das klar war, kam noch die Frage, was sie mit dem Jungen machen würde. Als Antwort wurde Belohnung als operante Konditionierung und mit kritischem Blick die Einnahme von Ritalin als richtig anerkannt.
Im dritten Beispiel kam ein 53-jähriger Mann mit Frau in die Praxis. Er hatte sich ein Bein gebrochen und die Frau hatte die Bewegungslosigkeit ihres Mannes genutzt, um den Alkohol zu vernichten (im Abfluss, wohlgemerkt). Danach bekam der Mann Halluzinationen etc. Es ging um Delir. Notarzt rufen und evt. spätere Mitbehandlung, wenn es Aussicht auf Besserung gibt.

Zum Schluss kamen noch rechtliche Fragen.
Eine Frau steht auf der Brücke und droht, sich runterzuwerfen. Was kann getan werden? Aufgrund des PsychKG die Polizei rufen und die Frau evt. von ihnen mitnehmen lassen. Dann die Frage nach dem weiteren Ablauf. Antwort: Von der Polizei wird die Frau ins Krankenhaus gebracht, von dort informiert der Arzt das Bezirksamt und dort den SPD. Der SPD ruft den Betreuungsrichter an, der sich innerhalb von maximal 48 Stunden einen persönlichen Eindruck von der Person machen muss.

Die zweite Frage zielte auf das Betreuungsgesetz. An die genaue Frage kann ich mich nicht mehr erinnern, aber es war sehr harmlos. Wer kann anregen und wer beantragen? Anregen kann jeder, beantragen nur die Person selbst und das Betreuungsgericht. Frau Thoben wies hier noch darauf hin, dass ggf. auch gegen den Willen der zu betreuenden Person eine Betreuung eingerichtet werden kann, wenn die Person auf Dauer ihre Angelegenheiten einfach nicht regeln kann. Das ergibt sich offensichtlich aus der Praxis und steht so nicht im Gesetz. Das hat sie auch überhaupt nicht verlangt, sondern wollte es uns wissen lassen.

Die dritte Frage handelte vom Heilpraktikergesetz. Was darf auf dem Schild stehen? Heilpraktiker für Psychotherapie. Und was darf eine Heilpraktikerin nicht? Die Kandidatin zählte alles auf und wir unterhielten uns dann alle noch darüber, dass wir durchaus Werbung machen dürfen und auch mit einer Ärztin in einer Praxis arbeiten dürfen. Die Ärztin darf nur eine Patientin nicht direkt an die Heilpraktikerin in denselben Räumen überweisen.

Danach sagte uns Frau Thoben direkt, dass wir alle drei keine Gefahr für die Volksgesundheit sind und wir bestanden haben. Wir gingen zur Post und bezahlten die Gebühr ein (noch ein kleiner Hinweis: auf dem vom Gesundheitsamt mitgegeben Zettel stehen drei Bankverbindungen. Überweist man zur Postbank, betragen die Gebühren 6 Euro. Wird auf eine der anderen beiden Banken überwiesen, betragen die Gebühren 10 Euro.). Nachdem wir zurück kamen, erhielten wir die Urkunde und durften gehen.

Juchhu! Geschafft!


Wie andere vor mir, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es keinerlei unvorhergesehene oder „bösartige“ Fragen gab. Ganz im Gegenteil. Die beiden Prüferinnen, von denen nur Frau Thoben etwas fragte, waren die ganze Zeit über sehr freundlich und ließen uns merken, dass sie uns wohlgesonnen sind.

Durch den lehrreichen und humorvollen Kurs bei Thomas Rehork fühlte ich mich gut vorbereitet. Vielen Dank noch einmal, Herr Rehork, für ihre Geduld an den späten Abenden und die unerschöpflichen Beispiele, die mir die Störungen nah brachten.

 
Thomas Rehork
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Lösungstabellen der März-Prüfung 2014
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