Pflichten

#1 von Lauren , 21.11.2014 00:13

Und noch eine Frage heute Abend, Herr Rehork...

(ich habe einen Prüfungstermin für die mündliche Prüfung in ca. 3 Wochen und versuche deshalb alle unbeantwortete Fragen abzuarbeiten!)

Pflichten, wie Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Sorgfaltspflicht, etc - sind häufig Thema bei der Prüfung. Meine Frage: wo kommen eigentlich diese Pflichten her? Soweit ich sehen kann, gehen sie nur aus den Berufsordnungen hervor, die von Heilpraktikerverbänden beschlossen worden sind. Eine explizite gesetzliche Grundlage gibt es allerdings nicht für diese Pflichten. Ist das richtig so?

Freundliche Grüße,

Laure

Lauren  
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RE: Pflichten

#2 von Thomas Rehork , 26.11.2014 14:06

Hallo Lauren,

ja, das ist richtig so. Diese Pflichten haben keine gesetzliche Grundlage, man ist nur gut beraten, wenn man so tut, als hätten sie eine. In Potsdam muss man diese Pflichten regelmäßig benennen, in Berlin kommt das seltener vor, vor allem nicht so systematisch.

Gruß
Thomas

 
Thomas Rehork
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