Tempelhof-Schöneberg November 2016

#1 von Thomas Rehork , 24.11.2016 20:54

Eine ehemalige Kursteilnehmerin rief mich heute an und berichtete etwa folgendes:

Die Prüfung begann mit der Frage nach den Pflichten des Heilpraktikers. Sie zählte alle auf, meinte dann auch noch, der Heilpraktiker habe die Pflicht, den Patienten nicht auszubeuten, d.h. z.B. narzisstische Menschen nicht mit Komplimenten zu bestechen, damit sie länger in der Therapie blieben. (Von dieser Pflicht habe ich übrigens noch nie gehört, sie ergibt sich für mich aber aus der Sorgfaltspflicht.) Daraufhin wurde sie sofort gefragt: narzisstische Persönlichkeit, welche Kennzeichen, Merkmale? Sie kannte die alle. Dann kam man zu ihrer beruflichen Biographie und ihrem persönlichen Grund, diese Überprüfung zu machen. Sie hat eine Reihe Hypnoseausbildungen gemacht, kennt sich da bestens aus. Sie wurde gefragt, welche Patienten sie nicht mit Hypnose behandeln dürfe. Die Antwort war richtig: Schizophrenie, schwere Depression. Darauf wurde sie nach den Symptomen einer Schizophrenie befragt. Sie zählte die Symptome richtig auf, und als sie auf den Standpunkt Viktor von Weizsäckers zu sprechen kam, wurde die Prüfung unvermittelt abgebrochen: "Danke, bestanden!"

Es muss aber nicht jeder den VvW kennen, um die Prüfung zu bestehen...


 
Thomas Rehork
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zuletzt bearbeitet 24.11.2016 | Top

   

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