Neue Regeln für die Heilpraktikerüberprüfung

#1 von Thomas Rehork , 05.04.2017 15:10

Es werden in Zukunft Leitlinien zur Überprüfung zentral vom Bundesgesundheitsministerium ausgegeben, die das Bundesgesundheitsministerium erlassen wird und die - anders als bisher - rechtsverbindlich sein sollen. Bisher gab es nicht-rechtsverbindliche Bundesleitlinien und rechtsverbindliche Leitlinien der einzelnen Länder. Die neuen bundeseinheitlichen Richtlinien sollen "spätestens" am 31.12.2017 veröffentlicht werden und 3 Monate danach in Kraft treten - pünktlich zur nächsten zentralen schriftlichen Überprüfung. Die Länder sollen aber "einbezogen" werden.

Für uns besonders interessant ist folgende Änderung des §2 Heilpraktikergesetz:

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.“

Klingt ganz easy, könnte aber in Wirlichkeit "revolutionär" sein. Kenntnisse und Fähigkeiten, das bedeutet, dass die Heilpraktiker-Überprüfung von einer Prüfung aus dem Negativen in eine Prüfung aus dem Positiven verwandelt wird. Vorher war der Grundsatz: "Was du konkret therapeutisch machst, Heilpraktiker, ist allein deine Sache. Wir überprüfen nur, ob du eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellst." In Zukunft könnte es heissen: "Hallo Heilpraktiker, wollen wir doch mal sehen, ob du auch wirklich was kannst." Das kann für uns konkret heißen, dass man eine beendete Therapieausbildung nachweisen muss - und die Angabe "Ich mache Coaching, will aber rechtlich sicher gehen." eben nicht mehr reicht. Der Trend in den Prüfungen geht sowieso in diese Richtung, wie ja z.B. in Brandenburg, wo man die Heilerlaubnis nur erhält, wenn man eine Therapieausbildung oder eine als adäquat angesehene Tätigkeit im sozialen Bereich nachweist. Was diese Änderungen für uns genau bedeuten, das wird man spätestens am 31.12.2017 wissen, wenn die neuen Richtlinien veröffentlich sind. Die Abstimmung mit den Ländern wird einige Zeit brauchen. Freuen Sie sich also auf Silvester! Ob überhaupt etwas und wenn ja was zum "Heilpraktiker nur Psychotherapie" in den Richtlinien stehen wird, bleibt abzuwarten. Und dann müssen die prüfenden Gesundheitsämter ja den kleinen Heilpraktiker auch noch an die neuen Richtlinien anpassen. Wir werden also wirklich Genaues erst kurz vor der nächsten Prüfung erfahren. Vermutlich wird man Ihnen aber in Zukunft etwas genauer auf den Zahn fühlen. Wenn Sie in meinen Kursen waren müssen Sie sich aber darüber nicht soviel Sorgen machen.

Eine weitere Änderung wird darin bestehen, dass dem HP die Heilerlaubnis entzogen werden kann, nicht nur wenn er die "Volksgesundheit" schädigt, sondern auch beim Schädigen einzelner Patienten. Das kommt beim HP-Psycho eher selten vor, wenn, dann meist durch Übersehen einer schweren psychischen Störung. Und eine vernünftige Prüfungsvorbereitung wird Sie davor schützen.

Zwar ist das alles noch nicht durch den Bundesrat, aber man kann davon ausgehen, dass die Änderungen des Heilpraktikergesetzes so übernommen werden, sie klingen ja auch ganz vernünftig.

Sie können da ganz locker rangehen: Mit meinem von wissenschaftlichem Verständnis und reicher Erfahrung gestützten Konzept kann ich Sie optimal begleiten.


Links: Google zur Änderung des Heilpraktikergesetzes
Änderungsanatrag zum Pflegestärkungsgesetz, ab Seite 70 geht es um das Heilpraktikergesetz.


 
Thomas Rehork
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zuletzt bearbeitet 08.05.2017 | Top

   

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