Lichtenberg, 17.5.18

#1 von Thomas Rehork , 23.05.2018 15:36

Lieber Herr Rehork,

es ist vollbracht. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Anwesend bei meiner mündlichen Überprüfung in Lichtenberg waren
Hr Titeran vom Heilpraktikerverband und Hr. Völker (Arzt beim SPD)

Wir wurden zu zweit geprüft. Meine Mitprüferin habe ich bereits im Flur kennengelernt,so dass wir uns schon absprechen konnten,wer von uns beginnt.
Sehr nett und freundlich wurden wir von den Prüfern begrüßt, ein Schluck Wasser,Notizzettel und Stift lagen schon bereit.
Es gab einen Karteikartenkasten,in denen schön farblich sortiert, die gesetzlichen Fragen und Fallbeispiele bereit standen.
Nach dem wir beide auf Tonband unsere Erklärung abgaben uns gesundheitlich in der Lage zu fühlen die Prüfung abzulegen,ging es los.

Zuerst zogen wir, jeder eine Gesetzesfrage und lasen sie laut vor. Natürlich habe ich auf den guten Rat gehört und die am meisten abgegriffene Karte geschnappt.

"Welche Aufgaben hat der sozial psychiatrische Dienst?
Wie tritt er in Verbindung mit dem PsychKG auf und was ist/macht in Abgrenzung dazu der Berliner Krisendienst?"

Ohje. Ich habe mich erstmal an den Aufgaben des SPD langgehangelt,nannte Aufgaben,Öffnungszeiten und wer dabei ist. Dann brachte ich dabei schon das PsychKG zur Sprache,das es dabei um Unterbringung,Gutachten etc. geht. Den Berliner Krisendienst rufe ich an,wenn der SPD geschlossen hat. Da hab ich ein bisschen erschlossen,das der Berliner Krisendienst nicht in dem Maße für Aufklärung und Beratung und Untersuchungen zuständig ist,wie der SPD. Wen ich bei akuter Suizidalität holen würde und was ich mache,wenn ein Patient sagt er würde sich freiwillig einweisen lassen. Da war es besonders wichtig,das eben nur die Polizei hoheitliche Gewalt hat und jemanden mitnehmen darf und dass ich einen Freiwilligen dennoch nicht alleine zur Klinik fahren lasse,sondern ihn mit Angehörigen schicke oder gegebenenfalls selbst begleite.
Damit waren sie zufrieden und meine Mitprüferin wurde ganz klassisch nach dem Betreuungsrecht gefragt.
Etwas brenzlig war es hier,das sie immer wieder auf Selbst- und Fremdgefährdung wert legte. Die Prüfer gaben sich alle Mühe,ihr die Fremdgefährdung auszureden mit vielen lieben Hinweisen,mussten am Ende jedoch selbst auflösen, dass bei Betreuten mit Fremdgefährdung nicht der Betreuer automatisch die Unterbringung mal eben so einleiten kann.

Danach mussten wir die Fallbeispiele ziehen und diese Vorlesen. Das Tonband wurde nun abgestellt und wir hatten Zeit uns in Ruhe Notizen zu machen.

Mein Fall:
Ein 44jähriger Mann kommt zu Ihnen weil er in der Ubahn plötzlich Herzjagen,Atemnot und Angstgefühle bekommt. Er ist bisher immer Fahrrad gefahren muss jetzt aber wieder Ubahn fahren,da seine neue Arbeitsstelle zu weit weg sei.
Was sind Ihre differentialdiagnostischen Überlegungen? Wie würden Sie den Patienten behandeln?

DiffD.: Agoraphobie,Panikstörung,spezifische Phobie, Anpassungsstörung wg neuer Arbeit,allerdings deutet das WIEDER im Text darauf hin,das die Phobie schon vorher bestand,Posttraumatische Belastungsstörung mit Vermeidungsverhalten UBahn.
Leider war ich so in der Angstthematik,das mir glatt die organische Abklärung entfallen war. Aber nach gezieltem Nachfragen wusste ich relativ schnell,worauf sie hinaus wollten. Zur Therapie wählt ich dann die Verhaltenstherapie und blöderweise war ich in der Aufregung auch überzeugt das kurzfristig Benzos gegeben werden können. Nachdem mich die Prüfer aber fragten ob Benzos im Zusammenspiel mit VT auch Sinn ergibt wusste ich schnell bescheid,dass es wohl kaum was bringt sich der angstauslösenden Situation zu stellen,wenn man noch eben mal schnell ein bisschen Tavor einschmeißt...,dann erklärte ich kurz den Vorgang bei der VT und warum man in die Angstsituation geht. Anschließend fragte der Beisitzer ob ich das durchführe,was ich verneinte,da ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe. Welche Patienten denn zu mir kommen könnten wollte er auch noch wissen.
Keine weiteren Fragen. Puh...

Meine Kollegin hatte einen Fall von einem 54jährigen der Konzentrarionsprobleme hat,sich der Arbeit nicht mehr gewachsen fühlt. Es ging dann schließlich um Depression,Demenz,Abgrenzung Schizophrenie, negativsymptomatik. Ob jemand mit Negativsymptomatik in ihre Praxis käme. Wohl eher nicht. Und wann das Manifestationsalter von Schizophrenie sei. Dann also doch eher Depression. Behandlung wurde abgefragt,und beide waren etwas entsetzt darüber,dass sie erst am Ende und nach Nachfrage die Antidepressiva als Begleitung zur Verhaltenstherapie nannte. Das war Hr. Völker dann wichtig nochmal ausführlich zu erklären,dass die Antidepressiva bei der Behandlung einer Depression vorrangig eingesetzt werden.
Mit auf den Weg gegeben hat uns Dr. Völker bei jedem Patienten unbedingt immer Suizidalität abzufragen und alles immer organisch abklären zu lassen. Dann gratulierten sie uns und vorbei war der Spuk.
Alle sind wirklich sehr wohl wollend und lenken einen in die richtige Richtung. Es war eines der angenehmsten Prüfungsgespräche die ich je hatte. Also für alle die es noch vor sich haben: Ruhig bleiben,das klappt schon!

Vielen lieben Dank nochmals für die tolle Vorbereitung,erlebnisreichen Abende und lustigen Begegnungen. Sie werden sicher noch lange in Erinnerung bleiben!
Viele herzliche Grüße,
Martina

 
Thomas Rehork
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Potsdam 17.5.2018
Prüfung 26.4.2018

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