Protokoll der mündlichen Prüfung am 26. November 2013
Prüferin war Frau Hesse (freundlich, konzentriert, zugewandt), den Namen der Beisitzerin konnte ich mir nicht merken. Ich wurde zunächst über den Ablauf informiert, dann wurde das Aufnahmegerät eingeschaltet.
Frau Hesse legte mir eine Karteikarte vor und bat mich, diese vorzulesen. Auf der Karte fanden sich die folgenden Berufsbezeichnungen:
Heilpraktiker
Heilpraktiker für Psychotherapie
Krankengymnast/Physiotherapeut
Diplom-Psychologe
Psychiater
Die Aufgabe ging ungefähr in die Richtung, dass ich die Berufe in ihrer Ausbildung und ihrem Aufgabenfeld beschreiben sollte, mich dann dazu äußern sollte, ob die Berufsinhaber psychotherapeutisch arbeiten dürfen und ob es sich um einen Heilberuf handelt.
Bei meinen Antworten wurde immer mal wieder nachgehakt, so dass sich ein Gespräch entwickelte, das auch schon mal auf andere (thematisch verwandte) Felder wechselte. Dabei zeigte ich durchaus ein paar Unsicherheiten und geriet ein wenig ins Schwitzen
Was Frau Hesse hören wollte, war ungefähr folgendes:
Zum Heilpraktiker: Er macht eine Rundum-Ausbildung, behandelt also körperliche und seelische Leiden. Er darf bestimmte Heilmittel verordnen. (Zwischenfrage: ist in der Ausbildung auch die Psychotherapie enthalten? ich war verunsichert und stammelte ein wenig rum, aber klar, sie ist dabei!)
HP für Psychotherapie: Er beschäftigt sich in der Ausbildung nur mit seelischen Erkrankungen. Man muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und darf nach bestandener Prüfung nur bestimmte Bereiche behandeln.
Krankengymnast: Er behandelt ausschließlich körperliche Gebrechen, es handelt sich um einen Ausbildungsberuf.
Diplom-Psychologe: Er hat das Studium der Psychologie absolviert, sich dabei in vielfältiger Weise mit psychologischen Fragen (also nicht nur mit Krankheiten) aus der Entwicklungspsychologie, der Arbeitspsychologie usw. beschäftigt. Ohne Zusatzausbildung (kurze Zwischenfrage:wie läuft diese Ausbildung ungefähr?) darf er keine Psychotherapie machen.
Psychiater: Er ist ein Mediziner, der die Richtung Facharzt für Psychiatrie eingeschlagen hat. Er darf alle Erkrankungen behandeln, darf verordnen, Injektionen geben usw.
Bei der Frage, ob es sich um Heilberufe handelt, ging es zunächst um die Definition von ‚heilen’. Leider hatte ich den diesbezüglichen Satz aus dem Heilpraktikergesetz von 1939 völlig vergessen und konnte nur noch sagen, dass sich damit das ‚Gesundmachen’ verbindet. Auf ‚diagnostizieren’ bin ich dann mit Hilfe auch noch gekommen, ‚lindern’ hatte ich nicht auf dem Schirm.
Entsprechend sind nur die beiden Heilpraktikertypen und der Psychiater Heilberufe. Der Physiotherapeut diagnostiziert nicht, der Diplom-Psychologe macht nichts in Richtung ‚heilen’.
Es ging weiter mit einer zweiten Karte. Hier wurde ich gefragt, was ich einem Patienten sage, von dem ich der Meinung bin, dass er sich besser von einem ‚echten’, von der Krankenkasse zugelassenen Therapeuten behandeln lassen soll.
Ich wies zunächst einmal darauf hin, dass ich ihm sagen würde, dass er die Möglichkeit hat, direkt zu einem Psychotherapeuten seiner Wahl zu gehen (das Überweisungsverfahren aus alten Zeiten ist nicht nötig) und ihm dort fünf probatorische Sitzungen zustehen. Ich wollte dann das weitere Verfahren bis zur Genehmigung der Behandlung durch die Krankenkasse aufsagen, wurde aber unterbrochen. Frau Hesse hakte nämlich nach: Schicken Sie ihn dann einfach so los?
Nun, natürlich nicht. Wenn ich z.B. unsicher über seinen Zustand bin bzw. in unserem Gespräch den Eindruck bekommen habe, dass er sich Gedanken über Suizid macht bzw. den Eindruck habe, dass er sich kurz vor dem Abgleiten in eine Psychose befindet, würde ich versuchen, ihn sofort in eine Klinik zu lotsen. Dazu könnte ich Angehörige anrufen, die ihn dorthin begleiten, ich könnte ihn selbst dorthin begleiten, ich könnte aber auch, wenn ich den Eindruck habe, dass eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, die Feuerwehr bzw. die Polizei verständigen.
Frau Hesse fand das alles ganz gut, doch sie blieb beharrlich, indem sie darauf verwies, dass es nicht so schlimm um den Patienten bestellt sei und ob ich ihn dann auch einfach mit den Ratschlägen losschicken würde. Mir fiel dann ein, dass die therapeutischen Praxen in Berlin sehr überlaufen sind und es keineswegs leicht sein dürfte, sofort irgendwo einen Termin zu bekommen. Ja, das war richtig, und dann? Ich verwies auf den Berliner Krisendienst, der rund um die Uhr erreichbar ist. Prompt kam die Nachfrage: Was macht der denn? Telefonische Beratung, in Krisensituationen kommen Mitarbeiter auch persönlich zu Hilfe. Und ich erwähnte den Sozialpsychiatrischen Dienst, dessen Tätigkeiten ich auch kurz beschreiben musste. Im Gespräch erfuhr ich dann, dass der SPD ziemlich überlastet ist und man von ihm nicht mal eben eine Liste von freien Therapeuten erhält. Die Frage war dann, woher ich überhaupt Adressen von Therapeuten erhalte. Mein Verweis auf das Internet (Kassenärztliche Vereinigung) reichte ihr nicht, und da ich nicht mehr so viele überzeugende Alternativen hatte, erfuhr ich von Frau Hesse, dass es neben der Ärztekammer auch eine Psychotherapeutenkammer gibt, an die man sich wenden kann. Sie sagte das aber keineswegs vorwurfsvoll-belehrend, sondern in einer Form, wie man halt wichtige Informationen mitteilt.
Ich setzte dann noch einmal an und sagte, dass man nach fünfmaliger Ablehnung durch Therapeuten, die von der Krankenkasse zugelassen sind, auch zu einem anderen Therapeuten nach Wahl gehen dürfe und diese Kosten dann auch von der Kasse übernommen würden. Hier wusste ich jedoch auch nicht, dass dies nur ausgebildete Psychotherapeuten betrifft. Ich kann also nicht zu einem Therapeuten gehen, der ein nicht anerkanntes Verfahren (z.B. Gestalttherapie) anbietet.
Nachdem dieser ‚Marsch durch die Institutionen’ (also Gesetze und Verfahrenskunde) durch war, hoffte ich auf ein Fallbeispiel, doch dieses kam nicht. Es folgte nur die Aufforderung, mal ein paar Wahnformen zu nennen. Das fiel mir nicht schwer, hatte ich doch das ICD 10 nahezu auswendig gelernt. Eine Nachfrage, bei welcher Krankheit der Schuldwahn oder der Verarmungswahn denn gerne mal vorkommen, konnte ich so locker beantworten (schwere Depression).
So hätte es weitergehen können, doch dann kam eine für mich zunächst nicht nachvollziehbare Frage nach dem wichtigsten ‚Handwerkszeug’ eines Therapeuten. Ich hoffe, dass nun endlich das ICD 10 drankommen würde, aber das war es nicht. Ich sprach dann über die vertrauensvolle Beziehung, die man aufbauen müsse, das Gespräch, das einfühlsam geführt werden müsse. Aber Frau Hesse meinte lächelnd, dass das ja bei einem Anwalt auch wichtig sei. Sie wollte konkret etwas wissen über die Methode in einem therapeutischen Verfahren. Ob ich denn wisse, was Abwehrmechanismen seien. Ja, klar, und ich konnte sogar zwei, drei nennen. Wo diese denn vorkommen? Nun, in der Psychoanalyse spielen die eine Rolle. Ja, gut, ob ich denn mit diesem Verfahren noch weitere methodische Begriffe verbinde? Ja, Übertragung, Gegenübertragung. Sind die denn wichtig? Ja, sagte ich, wieder von Unsicherheit überschwemmt, ich denke schon. Klar, sagte Frau Hesse, das sind wohl die wichtigsten Begriffe in der Analyse. Und somit entließ sie mich mit einem freundlichen Lächeln.
Das Ganze hatte ca. 25 Minuten gedauert, evt. sogar etwas weniger. Ich wartete mit einem komischen Gefühl im Bauch, das sich verstärkte, als sich die Wartezeit endlos ausdehnte (es waren vielleicht drei Minuten). Frau Hesse holte mich dann wieder rein mit den Worten: Tut mir leid, ich wollte Sie nicht auf die Folter spannen, aber ich musste noch so viel schreiben. Sie haben natürlich bestanden!
Ich freute mich natürlich sehr, fragte dann aber doch nach: Trotz der vielen Unsicherheiten? Die Antwort, die mir Frau Hesse darauf gab, verrät viel über ihre Einstellung zu der Prüfung. Sie möchte nämlich gerade in Bezug auf Gesetze und Abläufe Klarheit erreichen und findet, dass man auch in der Prüfung durchaus noch etwas lernen darf. Sie sieht ihre Aufgabe auch darin, (alltags)praktische Fachkenntnisse weiterzugeben und zum Nachdenken anzuregen. Ohnehin finde sie, dass in den Vorbereitungsseminaren diese Thematik zu kurz komme. Was sie offensichtlich nicht möchte, ist reines Wissen abfragen (so, wie wir es aus der Schule kennen); der Blick auf den einen oder anderen Seitenstrang und das fachliche Miteinander-Kommunizieren spielen durchaus eine Rolle.
Wir plauderten dann noch zwei Minuten über meine beruflichen Vorstellungen und ich verließ die Prüfung mit dem Gefühl, dass es natürlich wichtig ist, gut vorbereitet dorthin zu gehen, dass es aber auch darum geht, als Mensch und Persönlichkeit dort zu sitzen, der ruhig mal unsicher sein darf, dem es aber immer darum geht, das Beste für seine Patienten zu erreichen.
Daher mein Tipp an diejenigen, die diese Prüfung noch vor sich haben: Macht euch nicht verrückt! Lernt fleißig, aber bleibt auf dem Teppich. Sprecht mal mit jemandem über einzelne Themen, das ist besser, als still in sich hinein zu murmeln. Und wenn ihr mal nicht sicher seid, wo die Prüferin mit euch hin will: Fragt nach! Es ist eine mündliche Prüfung, und das heißt: Reden!
Der krönende Abschluss: Man wird dann vom Sekretariat zur nächsten Postfiliale geschickt und zahlt dort die 165 Euro (plus 6 Euro Gebühr) bar ein. Mit dem Beleg geht man zurück zum Sekretariat und bekommt dann die Urkunde. Ein gutes Gefühl!
An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Herrn Rehork! Die Zeit war für mich, der ich das Ganze neben meinem Vollzeitjob gemacht habe, zwar sehr anstrengend, aber auch sehr lehrreich. Das lag natürlich an der Thematik, aber eben auch an der Art und Weise, wie Herr Rehork den Stoff vermittelt hat, Fragen beantwortet hat, Tipps und Tricks verraten hat.
Ich werde Sie, lieber Herr Rehork, auf jeden Fall weiterempfehlen!!!