Hier das so genannte Heilerurteil des Bundesverfassungsgerichts .
Dies ist in der Regel gemeint, wenn Leute vom "Heilergesetz" reden. Es wird eben oft mit einem Gesetz verwechselt. Ein regelrechtes Heilergesetz in diesem Sinne gibt es nicht.
Die rechtliche Materie ist etwas schwierig und für Nichtjuristen nicht immer leicht durchschaubar. Einige Punkte stechen aber sofort ins Auge:
1. "Medizinnahe" Verfahren wie z.B. Gestalttherapie, Hypnose, systemische Therapie etc. aber auch viele "esoterisch" genannte Verfahren darf man nach wie vor nur mit der Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausüben.
2. Das Gericht rügt, dass es für jede Art von Heilern - und auch für Heilpraktiker! - keine gewerberechtliche Aufsicht gibt.
3. Wenn man sich auf dieses Urteil bezieht muss man strenge Bedingungen einhalten.
Gruß
Thomas