Potsdam, 18. 11. 2014

#1 von Thomas Rehork , 26.11.2014 13:59

Hallo Herr Rehork,

ich habe jetzt auch die mündliche Prüfung in Brandenburg bestanden. Ich möchte mich herzlich für die gute Vorbereitung bedanken.

Meine Fragen in der Prüfung:

Wie legt man einen Druckverband an.

Was sind meine Pflichten als Heilpraktiker?

Gibt es eine Regelung für das Honorar?
Ich war erstaunt des es gibt sie. Ich habe leider vergessen wie sie heißt aber irgendwas mit 85. Man muss sich aber nicht daran halten. Patientenvertrag sollte man aber wissen, kam ich auch nach Nachfragen drauf.
Das waren die Fragen des Heilpraktikers.
Der Psychologe fragte mich unter welcher Nummer in der ICD 10 die depressiven Symptome stehen. Ich habe dann nach gefragt ob er nur die Symptome meint. Mir wurde die Frage auch beantwortet, das es hauptsächlich um Depressionen gehen soll. Ich habe dann die F3 genannt und affektive Störungen. Dann wurde ich gefragt welche Störungen denn dort stehen? Antwort, einfachen, mittelgradige und schwere depressive Episode, Desthymia, Zyklothemia, Bipolare Störungen, das war dann auch ausreichend. Dann wurde ich gefragt was die Bipolare Störung ist. Es hab gereicht zu wissen, das sich Depression und Manie abwechseln. Dann wurde ich gefragt was zu Depressionen führt? Ich habe geantwortet, das es keinen Auslöser geben muss, aber die Leute in der Regel Stress vorher hatten. Das hat auch gereicht. Dann wurde ich gefragt, was Stress ist, da habe ich eine individuelle Antwort gegeben, weil ich die Definition nicht genau wusste war aber auch nicht schlimm, weil ich so mit dem Psychologen über Fragen ins Gespräch kommen konnte. Dann hat er mich gefragt, was die körperlichen Symptome von Stress sind und da habe ich dann gesagt, die Adern erweitern sich, da habe ich dann die Zwischenfrage bekommen ob alle und da fiel es mir auch ein, das hauptsächlich die im Gesicht, (die Peripheren) erweitern. Ich wurde daraufhin gefragt was mit den anderen ist. Ich habe gesagte die ziehen sich zusammen. Warum wurde ich dann gefragt. Ich habe gesagt, damit der Kopf besser mit Sauerstoff versorgt wird. Dann wurde ich gefragt warum ich dann gerade Stress habe, weil der Psychologe wohl gemerkt hatte, das ich bei der Frage nach dem Stress erst mal bei mir geschaut habe, was gerade so los ist. Ich habe dann gesagt, das ich so eine Prüfungssituation noch nicht hatte wo mir die Prüfer unbekannt waren nur bei der Fahrschule. Ich habe dann gelacht. Als Antwort habe ich bekommen, das ich da aber Glück hatte.Kam aber gut an einfach ehrlich antworten. Muss man sich keine Sorgen machen.
Er hat mich dann noch gefragt wie ich meine Leistung bis jetzt einschätzen würde. Ich habe gesagt gut, denn ich konnte die Fragen ja beantworten und 100% Wissen hat ja niemand. Wurde mit einem Lächeln quittiert.
Der Amtsarzt hat mich zu den Hauptsymptomen der Schizophrenie gefragt, konnte ich auch gut beantworten. Die Erstrangssymprome haben gereicht.
Dann habe ich beantworten dürfen, wie ich einen Patienten mit Anorexie behandeln würde. Ich habe gesagt nur unterstützend und motivierend das sie sich in die Klinik begibt, weil Anorexie leicht tödlich enden kann. Dann wurde ich gefragt wieso. Da stand ich erst auf dem Schlauch, aber dann konnte ich mich an die Stunde bei Ihnen erinnern mit der Aussage, wenn Kalium aus dem Körper raus ist es aus, da kann man dann nichts mehr machen.
Das war ausreichen. Mir wurde dann mit geteilt ich habe bestanden. soll aber noch ein dreimonatiges Praktikum in der Psychiatrie machen, das ist in Brandenburg üblich wenn man das noch nicht gemacht hat.
Die Atmosphäre ist sehr locker, man kann auch einen Hänger haben und trotz vorheriger Befürchtungen sind alle sehr nett.
Vielen Dank für die gute Vorbereitung

Liebe Grüße

Iris

 
Thomas Rehork
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RE: Potsdam, 18. 11. 2014

#2 von Thomas Rehork , 26.11.2014 14:02

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Die so genannte "Honorar-Regelung" kann eigentlich nicht 85 sein, da bekanntlich die Lösung aller Fragen des Universums 49 ist (wenn Sie es nicht glauben, schauen Sie nach bei Douglas Adams: "Per Anhalter durch die Galaxis"). ;-)

Mit der Honorar-Regelung verhält es sich so: Es gibt eine "Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH)". Dieser Name ist an sich schon etwas anrüchig, denn es ist keine "Ordung" im öffentlich-rechtlichen Sinne, nur so ein Ding, dass sich die Heilpraktiker-Verbände ausgedacht haben. Wenn man einem solchen Verband beitritt verpflichtet man sich oft zur freiwilligen Einhaltung der GebüH. Es ist also nur eine privatrechtliche Regelung im Binnenverhältnis, wie die Juristen sagen, die für Außenstehende keine Bedeutung hat. Im Übrigen sieht diese Tabelle einen ziemlich weiten Honorar-Spielraum vor.

Es gibt aber einen komischen Paragrafen im BGB - die Nummer wusste ich mal - wo drinsteht, dass bei Dienstleistungen in dem Fall, dass vor der Dienstleistung kein Entgelt vereinbart aber dennoch nachträglich gefordert wird, die "nächstliegende" Regelung gilt, also zum Beispiel beim Heilpraktiker die GebüH. Das gilt aber eben nur dann, wenn man vor der Therapie kein Entgelt vereinbart hat, aber hinterher auf die Idee kommt, dennoch eins zu fordern. Ich denke, für die meisten Heilpraktiker erübrigt sich das Thema dadurch, wenn auch die GebüH einen Anhalt liefern kann, wenn man sich über die Honorar-Gestaltung unsicher ist.

Danke für das nette Protokoll, dass speziell die "Brandenburg-Geprüften" ermuntern dürfte und wünsche Ihnen alles Gute.

Thomas

 
Thomas Rehork
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Potsdam, 11.2014

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