Tempelhof Schöneberg, November 2015

#1 von Thomas Rehork , 15.11.2015 20:38

Prüfungsbericht
Tempelhof-Schöneberg, 12.11.2015
Prüferin: Fr. Scherfhopp
Beisitzerin: Fr. Filpe vom Heilpraktikerverband
Wir waren 2 Prüfungskanditaten. Pro Person dauerte die Prüfung ca. 20 Minuten.
Zum Einstieg wurde ich gefragt, welche Fehler ich in der schriftlichen Prüfung gemacht habe und ob ich inzwischen die richtigen Antworten kenne. Mir fiel beim besten Willen nur ein Thema ein (Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilerlaubnis sind grundsätzlich berechtigt zur psychotherapeutischen Behandlung von Patienten mit …). Ich sagte, dass ich inzwischen weiß, dass ein HPpsych alle aufgezählten Störungen behandeln dürfe… Auf die übrigen Fehler wurde nicht weiter eingegangen. Zumindest aber war der Prüferin die Anzahl der Fehler bekannt.
Als nächstes erhielt ich die Frage, worin der Unterschied zwischen einer Posttraumatischen Belastungsstörung und einer Anpassungsstörung besteht. Bei der Antwort schien es nicht so sehr darauf anzukommen, dass ich alle Kriterien aus der ICD10 lückenlos aufzählen konnte, sondern dass ich das Wesen der jeweiligen Erkrankung verstanden hatte. Fr. Scherfhopp fragte dann nach, welche Gefahr bei Patienten besteht, die eine sehr schwere Belastung erlebt haben und wollte dabei auf Suizidalität hinaus. Ich führte aus, wie ich das erfragen könnte und was zu tun ist, wenn akute Suizidalität besteht.
Fr. Scherfhopp wollte wissen, welche Gesetzesgrundlage es für die Einlieferung ins Krankenhaus gibt und wer diese anordnet bzw. durchführt. Sie wollte wissen, welches Bezirksamt genau ich meine, wenn ich vom Bezirksamt spreche. Sie fragte nach, ob mir der Berliner Krisendienst bekannt ist, weil ich den nicht erwähnt hatte und führte aus, dass da u. a. auch Ärzte mitwirken. An den Krisendienst kann man sich wenden, wenn nach 18.00 Uhr beim SPD niemand zu erreichen ist.
Die nächste Frage war, wie man zu einer Betreuung kommt. Ich hatte die Ablaufpläne von Hrn. Rehork noch gut vor Augen und konnte das daher gut beantworten.
Dann wurde ich gefragt, was ich mit der Heilerlaubnis HPpsych anfangen möchte. Ich schilderte, dass ich aus dem Bereich der Ernährungs- und Gesundheitsberatung herkomme. Dass ich dabei festgestellt habe, dass die Übergänge von Gesundheit und Krankheit fließend sind, Essen für viele Funktionen herhalten muss und dass ich in diesem Rahmen leichte neurotische Störungen mit behandeln möchte.
Fr. Scherfhopp wollte daraufhin wissen, welche Essstörungen ich kenne. Ich bezog mich auf die 3 in der ICD10 genannten Störungen und stellte die Unterschiede dar. Beim Thema Adipositas erwähnte ich, dass Übergewicht auch durch Medikamente bedingt sein könnte. Fr. Scherfhopp fragte, ob ich dem Patienten dann andere Medikamente verordnen würde. Sie wollte natürlich darauf hinaus, dass ich als HPpsych keine Medikamente verordnen darf und dass außerdem eine ärztliche Abklärung in vielen Fällen angeraten ist.
Ich fügte hinzu, dass die genannten Essstörungen schwere Störungen sind, die ich – zumindest am Anfang – nicht behandeln werde und dass ich zunächst mit Übergewichtigen (BMI < 30) arbeiten möchte. Ich schloss allerdings nicht aus, später in Zusammenarbeit mit einem Psychiater an der Behandlung mitzuwirken. Sie fragte noch nach, ob ich meine Fühler schon in diese Richtung ausgestreckt hätte, was ich verneinte.
Dann war der zweite Kandidat an der Reihe. Er hatte in der schriftlichen Prüfung keine Fehler gemacht, wozu ihm die beiden Damen ausdrücklich gratulierten.
Er wurde ebenfalls gefragt, auf welchem Gebiet er nach Bestehen der Prüfung arbeiten wolle. Das war die Paar- und Sexualberatung, wozu auch er bereits eine Ausbildung absolviert hatte. Er sollte berichten, wie er eine Anamnese erstellt. Das Thema Suizidalität wurde noch einmal gestreift. Er wurde u. a. auch gefragt, ob er mit Pädophilen arbeiten würde. Dies verneinte er, weil er damit an seine Grenzen käme. Er würde dem Patienten allerdings eine Alternative (ein entsprechenden Projekt in der Charité „Kein Täter werden“) aufzeigen. Darüber hinaus wollte Fr. Scherfhopp wissen, wie er es mit der Schweigepflicht halten würde, wenn ihm akute Gefährdungen bekannt würden.
Ich erwartete eigentlich noch eine zweite Fragerunde, aber die Prüfung war dann schon zu Ende.
Wir hatten beide keine Fallbeispiele zu diagnostizieren.
Wir haben beide bestanden.
Fr. Scherfhopp ist nach eigenen Angaben eine neue Prüferin. Sie war sehr freundlich und versuchte, die ganze Situation so weit wie möglich zu entspannen. Zum Abschied hob sie hervor, dass ihr bei uns beiden sehr gefallen hat, dass wir uns auf die Tätigkeiten beschränken wollen, für die wir eine fachliche Ausbildung haben. Sie hätte da schon anderes erlebt…

 
Thomas Rehork
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