LIchtenberg 17.11.2015

#1 von Thomas Rehork , 17.11.2015 13:55

Hallo Herr Rehork,
ich habe gestern in Lichtenberg die mündliche Prüfung absolviert und glücklicherweise auch bestanden! Gerne wollte ich auch einen kurzen Bericht hinterlassen, die Berichte der anderen waren auch für mich hilfreich. Können Sie den einfach einstellen? (Gerne auch nur mit meinem Vornamen?). Ich habe bislang nichts aktiv im Forum gemacht.

Meine mündliche Überprüfung fand mit einem Mitprüfling bei Frau Fröhmel vom SPD in Lichtenberg statt.

Die Überprüfung bestand aus zwei Runden - in der ersten Runde bekamen wir beide einige zusammenhängende Rechtsfragen (im weitesten Sinne) gestellt, in der zweiten Runde ein Fallbeispiel.

Die ersten Fragen meine Mitprüflings war:
1. Welche Therapieverfahren werden von der Krankenkasse gezahlt?
2. Was ist die humanistische Therapie? Geben Sie Beispiele für Verfahren - nennen Sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Meine Fragen waren zum Betreuungsrecht:
1. Für welche Aufgabenbereiche kann eine Betreuung eingesetzt werden?
2. Unterbringung nach Betreuungsrecht (ich erinnere mich nicht mehr an den Wortlaut)
3. Ist nach PsychKG oder Betreuungsrecht eine ambulante Zwangsbehandlung möglich?


Das Fallbeispiel meines Mitprüflings war das auch schon öfters erwähnte mit der Mutter, die nicht mehr aus der Wohnung kommt und der Tochter vorwirft, dass sie sie bestiehlt. Es ging darum die Tochter zu beraten.
Meines Eindrucks nach wollte die Prüferin hören, dass es sich hierbei um eine organisch bedingte Störung handeln könnte und dass es ein Notfall sein könnte.

Mein Fallbeispiel war ein Mann Mitte 40 mit anfallsartigen Kopfschmerzen, der leicht reizbar ist, sich mit Kollegen streitet, schlecht schlafen kann, schnell erschöpft ist, eine anhaltende Müdigkeit spürt und sich Sorgen um seine Gesundheit macht. Er hat außerdem Konzentrationsschwierigkeiten und verspürt eine generelle Unsicherheit im Leben. Welche differentialdiagnostischen Überlegungen haben Sie, wie gehen Sie therapeutisch vor?
Ich erklärte zunächst, dass die Angaben natürlich nicht reichen, um eine Diagnose zu stellen, dass meine Verdachtsdiagnose Depression, Schlafstörungen oder auch Medikamentenabusus wären. Ich erklärte, wie ich zur weiteren Anamnese vorgehen würde (u.a. seit wann Kopfschmerz? Nur in bestimmten Situationen? Wie ist berufliche Situation, wie private, wie ist Krankheitsgeschichte?...) Ich erklärte, dass ich den Mann auf jeden Fall zum Arzt schicken würde, um körperliche Ursachen zu checken. Um Medikamentenabusus auszuschließen würde ich nach Medikamenten fragen, um Suizidalität auszuschließen würde ich nach der generellen Unsicherheit im Leben fragen.
Die Prüferin fragte nach, was ich machen würde, falls es tatsächlich Medikamentenabusus wäre und der Patient einen Entzug machen wollte. Ich erklärte, dass es ein gutes Zeichen sei, wenn er sich dann schon Hilfe holen würde, weil der Entschluss eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Entzug sei und ich ihn dann in die Klinik schicken würde. Was ich machen würde, wenn er nicht in die Klinik gehen wollte, weil das ein zu großer Schritt für ihn sei. Ich antworte, dass ich ihn ermutigen (und begleiten) würde sich niedrigschwellige Hilfe zu holen - z.B. anonyme, spezialisierte Beratung. Der SPD könne über die Beratungsangebote in Berlin informieren.
Bei den Diagnosen war ich gar nicht so sicher - am Ende war mein Eindruck, dass es meiner Prüferin wichtig war, dass ich den Patient zum Arzt schicken würde und Suizidalität abchecken würde sowie mich mit einem Entzug nicht übernehmen würde.

Frau Fröhmel war sehr freundlich und unterstützend. Am Ende haben wir es beide geschafft.

Viele Grüße und danke für die Informationen, die mir sehr geholfen haben.
Mara


 
Thomas Rehork
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zuletzt bearbeitet 17.11.2015 | Top

   

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