Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird grundlegend reformiert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni 2016 beschlossen. Unter anderem werden Sprechstunden eingeführt und Akutbehandlungen ermöglicht. Zudem wird das Antrags- und Gutachterverfahren vereinfacht. Die neue Psychotherapie-Richtlinie soll zum 1. April 2017 in Kraft treten.
Weitere Infos auf der Website der Bundespsychotherapiekammer (BPtK):
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/a...otherap-93.html