In Lichtenberg hat es vor einigen Tagen wirder mal mächtig gedudelt. Die Fragen waren nach den Veränderungen des Psychotherapeutengesetzes seit 1998 und zur Erläuterung der Begriffe "Delegationsverfahren" und "Erstzugangsrecht".
Die folgenden Links sollten helfen:
Kurzbeschreibung des Delegationsverfahrens
Noch eine Kurzbeschreibung des Delegationsverfahrens
Abschaffung des Zwangs zum Delegationsverfahren, Erstzugangsrecht
Der Zwang zum Delegationsverfahren beim Psychotherapeuten ist abgeschafft. Delegation bleibt weiterhin optional möglich. Die Sachlage ist ja eigentlich ganz einfach.
Ob sowas in eine Heilpraktiker-Psychotherapie-Prüfung gehört, hält sicher mancher für - zumindest - diskussionswürdig. Dass man die aktuellen Regelungen kennt - na schön, im Sinne einer Aufklärungspflicht den Patienten gegenüber vertretbar. Aber Rechtshistorie?
Freundliche Grüße
Thomas