Lichtenberg 14.11.2017

#1 von Thomas Rehork , 20.11.2017 21:08

Lieber Herr Rehork,

ich hatte heute morgen meine Überprüfung in Lichtenberg und habe auch bestanden. Hurra!

Prüferin war Frau Scherf-Hopp, Beisitzerin Frau Guyon.

Beide Damen waren sehr nett und haben auch, gerade meiner nervlich sehr angeschlagenen Mitzuprüfenden, durch die gesamte Prüfung hinweg sehr wohlmeinend geholfen.

Die Fragen wurden gezogen. Wie für Lichtenberg typisch eine Frage zu Gesetzen und jeweils ein Fall.

Rechtliche Fragen waren ganz klassisch: Unterbringung nach Psych KG. Und generell Betreuungsgesetz. Zwei Dinge waren Frau Scherf-Hopp wichtig: Dass man die Patienten über das genaue Vorgehen beruhigend aufklären kann, so dass sie sich vor solchen möglichen Maßnahmen nicht so fürchten. Z.B.: Bei der Unterbringung nach Psych KG kann der Untergebrachte gegen die Anordnung des Richters natürlich auch Widerspruch einlegen, und dann muss ein zweites Gericht weiter darüber entscheiden. Und wenn ein Betreuer eingerichtet wird, dann wird der ja auch genauestens vom Gericht in seinen Handlungen überprüft. (Er kann also nicht einfach so das Konto des Betreuten leer räumen etc.)

Die Fälle waren:
Für meine Mitzuprüfende: Ein 38-Jähriger mit Symptomen einer leichten bis mittelgradigen Depression. (Ich glaube Erschöpfung, Antriebslosigkeit, schlechter Schlaf, will sich vom Kollegen Stimulanzien geben lassen, um den Beruf besser zu schaffen) Diagnose: Depression, DD: Medikament/Drogen?, Dysthymia, organisches, Angststörung. Abklärung der Suizidalität. Überweisung an einen Psychiater zur Abklärung des Einsatzes von Psychopharmaka.
Und ich hatte: Junger Mann, einsam, arbeitslos, zurückgezogen, unsicher und ohne Blickkontakt. Diagnose und DD: Soziale Phobie, DD: Schizoide Persönlichkeitsstörung, Prodomalphase Schizophrenie, depressive Episode. Wegen der Arbeitslosigkeit Aufklärung über kassenärztliche Therapiemöglichkeiten.

Einzelheiten wollten sie nicht wirklich wissen. Mich haben sie nach 10 Minuten unterbrochen und Danke schön gesagt.

Anders als erwartet haben sie uns nicht nach unseren Lebensläufen und Ausbildungen gefragt, Meine Mitzuprüfende hat extra angegeben, dass sie noch keine Ausbildung oder Erfahrung in irgendeiner Therapieform hat, worauf Frau Scherf-Hopp sagte, dass sowas zwar sicher angebracht sei, aber eben vom Gesetz her noch nicht erforderlich. (Da scheint es zur Zeit eben doch noch einen deutlichen Unterschied zwischen Potsdam und Berlin zu geben.)

Insgesamt kann ich nur sagen, dass die mündliche Prüfung nach der guten Vorbereitung durch ihren Kurs und einigen untereinander organisierten Prüfungssimulationen wirklich gut zu schaffen ist. Selbst wenn die Nerven einem noch so ganz eigene Streiche spielen.

Vielen Dank an Sie für das lehrreiche, unterhaltsame und wirklich besondere halbe Jahr! Ich werde Tee, Pantoffeln und manch eine skurrile Geschichte in warmer Erinnerung behalten.

Herzlich,
Nina

 
Thomas Rehork
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RE: Lichtenberg 14.11.2017

#2 von Thomas Rehork , 20.11.2017 21:42

Hallo Nina,

dass die Prüfung so kurz ist war kein Zufall. Man merkt meist schon nach Sekunden, ob sich jemand auskennt oder nicht. Und das war hier offenbar der Fall. Der Rest ist dann nur noch Formsache.

Well done!

Thomas Rehork

 
Thomas Rehork
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Mündliche Prüfung, Potsdam
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