Tempelhof, 22.11.2017

#1 von Thomas Rehork , 28.11.2017 02:09

Sehr geehrter Herr Rehork,

danke für die Prüfungsvorbereitung. Ich war erfolgreich.

Hier nun das Gedächtnisprotokoll der Prüfung von heute.

Prüfort: BA Tempelhof-Schöneberg; Prüferin: Frau Scherf-Hopp und Beisitzer Herr Psirs (HPP) Ich hoffe, die Namen richtig verstanden und geschrieben zu haben.

Zwei zu Zwei Situation. Was gut war für mich. War ich aufgeregt, kalte Hände und Konfirmandeblase.

Einstiegsfrage: was wollen Sie mit dem HPP machen?

Danke zweien aus dem Kurz, dass ich das euch vorstottern konnte. Diesmal lief es glatter, wobei ich schon den Eindruck hatte, dass die Prüferin genau zugehört hat und auch nachgefragt hätte, wenn Sie mehr hätte wissen wollen.

Dann gleich in die rechtliche Materie: PschKG. Die Frage, wie alle Eingangsfragen, war auch offen gehalten. Hier kam es, glaube ich, ganz gut, dass ich allgemein über den Sinn und den Aufbau des Gesetzes reden konnte. Die Prüferin wollte dann mehr zum Teil Drei, also den Verfahren bei Selbstgefährdung, wissen, die unterschiedlichen Abläufe in diesem Fall und die Möglichkeiten des Einspruchs der Patienten.

Dann konstruierte die Prüferin einen Fall ohne Gefährdung aber mit fehlender Einsicht in die Behandlung. Das war die Überleitung in das Betreuungsgesetz. Auch hier wollte die Prüferin wieder genauer wissen, wie dort die Abläufe und Widerspruchsmöglichkeiten des Patienten sind.

Ich sagte ihr, dass ich jetzt endlich verstehe, warum wir das Betreuungsgesetzt lernen mußten. Inzwischen waren meine Hände warm. Die Prüferin meinte dann auch, dass es Ihr wichtig war, dass diese Abläufe verstanden werden, um in der Praxis den Patienten die Angst nehmen zu können.

Zweite offene Frage: Suizidalität. Hier stieg ich irgendwie ein und Sie hakte nach, z.B. warum Jugendliche besonders gefährdet seien (ihre Antwort, weil Ihr Gehirn sich im Umbau befindet). Und wie reagiere ich auf einen Suizidverdacht bei einem Patienten. Wichtig, welche Fragen stelle ich konkret?

Von meiner Mitgeprüften wollte sie dann wissen, was man als HPP darf und was nicht und was man macht, wenn man eine Praxis eröffnet. Die fachliche Frage bezog sich auf Psychotrope Substanzen. Die Geprüfte war eine SozPäd mit systemischen Ausbildung. Die Prüferin ließ ihr den Raum aus ihrem Verfahrungsschatz zu berichten, wurde dann aber immer konkreter mit den Fragen Richtung Entwöhnung und der Gefahr bei Canabis des Auslösens von Pschosen.

Der Prüferin war in der Art angenehm und hilfreich lenkend. Sie hatte eine klare Vorstellung von dem, was Ihr wichtig war, dass wir es in die Praxis mitnehmen. Der Beisitzer war mit seinem Mimenspiel ein Sicherheitsanker, bei dem ich wußte, ob ich mich auf der richtigen Fährte befand oder doch woanders ansetzten sollte.

Danke, Ihnen vielmals.

Dominik Frangenheim

 
Thomas Rehork
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