Lichtenberg, 28.11.2017

#1 von Reiner Müller , 22.12.2017 14:05

Prüfungsprotokoll mündliche Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

Ort: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Prüferin: Frau Scherf-Hopp (Psychotherapeutin)
Beisitzerin: Frau Fischer (Heilpraktikerverband)
Zeit: 28.11.2017, 13:30 Uhr
Geplante Zeit: 90 Minuten
Prüfungsende: 14:10 Uhr
Prüflinge: Reiner Müller, Olga M.

Zuerst allgemeine Hinweise zum Ablauf, zum Audioaufnahme.
Klärung der Reihenfolge der Prüfung: Reiner fängt an
Fragen zur Biografie und was wir mit dem HPP machen wollen.

Reiner: Studium der Pädagogik und Psychologie, außerdem BWL, 20 jährige Tätigkeit in der Sozialwirtschaft, Selbstständigkeit seit 1.1.2017 als Coach, Berater und Trainer, Coachingausbildung, Ausbildung als Hypnosetherapeut abgeschlossen, Kenntnisse in der Verhaltenstherapie, Gestalttherapie und Systemischen Therapie erworben, bisher zu Coaching bei Themen zur Lebensbewältigung, Entscheidungsfindung, Prüfungsvorbereitung; Grenzen zu Ängsten fließend, daher Ausbildung als HPP, um mehr Sicherheit zu bekommen und eigene Grenzen zu kennen.

Olga: Studium der Architektur und Kunst, Tätigkeit als Künstlerin, Ausbildung als Kunsttherapeutin, Perspektiven als Künstlerin in Berlin beschränkt, daher Erweiterung des Tätigkeitsfeldes

Hinweis, dass jetzt der Prüfungsteil beginnt, zuerst Gesetzesfrage, dann Fallbeispiel. Die Frage wird gezogen, dann Tonband eingeschaltet. Eigenen Namen nennen, Frage vorlesen und sofort beantworten.

Reiner zieht die oberste Frage. Das Tonband wird eingeschaltet. Die Fragen lauten: Nach welchem Voraussetzungen wird in Berlin die Unterbringung von psychisch Kranken geregelt und wie heißt das Gesetz? Wer entscheidet über eine Unterbringung?

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (kurz PsychKG). Voraussetzungen sind eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung. Ziel der Unterbringung ist es, dass der Unterzubringende nach der Maßnahme wieder seine Handlungen abschätzen kann und keine Selbst- und Fremdgefährdung mehr besteht.

Über die Unterbringung kann der Arzt einer stationären Einrichtung entscheiden, bis zum Ende des darauffolgenden Tages. Dann muss eine richterliche Entscheidung her. Dafür ist ein Gutachten notwendig, dass vom sozialpsychiatrischen Dienst erstellt wird und ans Amtsgericht gestellt wird. In der Regel schaut sich der SPD dafür den Patienten persönlich an. Der Richter entscheidet über die Unterbringung. Nach max. 6 Wochen muss die Unterbringung überprüft und verlängert werden. Dauert die Unterbringung länger ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nach Betreuungsrecht sinnvoll.

Zusatzfrage von Frau Scherf-Hopp: Wo kann sich ein psychisch Kranker beschweren? Er kann sich beim Beauftragten für Psychisch Kranke beschweren. Außerdem gibt es einen Beirat bei dem er sich beschweren. In der Regel sind alle Einrichtungen im sozialen Bereich nach Qualitätsmanagement (QM) zertifiziert. Im QM ist geregelt wie eine Beschwerde in der Einrichtung abläuft.

Wo kann er sich noch beschweren, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt?
Natürlich kann er gegen einen richterlichen Beschluss in den Widerspruch gehen.
Keine weiteren Nachfragen. Das Tonband wird ausgeschaltet. Die Antwort war ausreichend und zufriedenstellend.

Das Procedere zum Fallbeispiel wird erläutert. Die Frage wird gezogen, man hat maximal fünf Minuten Zeit sich Notizen zu machen, man kann dann oder auch schon früher die Frage beantworten. Wenn es zu lange dauert, fordert Frau Scherf-Hopp auf, die Frage jetzt zu beantworten.

Reiner zieht die oberste Karte.

Fallbeispiel:
Eine 38-jährige Frau ist vor 3 Monaten zum dritten Mal Mutter geworden. Schon während der Schwangerschaft hat der Vater des Kindes sich von ihr getrennt, da es ihm mit drei Kindern zuviel werden würde. Beim vierten Gespräch mit ihnen berichtet sie davon, dass es ihr mit den Kindern zu viel wird und sie manchmal überlegt, die Kinder zu nehmen und über den Balkon zu werfen.

Was sind Ihre differentialdiagnostischen Überlegungen?

Welche zusätzlichen Informationen benötigen Sie?

Wie gehen Sie weiter vor?

Reiner:
Differentialdiagnose
• Anpassungsstörung auf Grund der Trennung vom Mann
• Mehr spricht für Wochenbettdepression auf Grund der Schwangerschaft und Niederkunft, hier die Haupt- und Nebensymptome der Depression abklären sowie somatischen Syndrom abklären (Symptome im Einzelnen genannt)
• Weiter abklären: organische Erkrankungen, Suchtmittel und Intoxikationen
• Suizidalität abklären, möglicherweise ist hier ein erweiterter Suizid geplant

Nachfrage von Frau Scherf-Hopp und was noch

Reiner:
• Außerdem Abklärung von Wahninhalten und Halluzinationen, um eine Schizophrenie auszuschliessen
• Anamnese: wie lange geht das, gab es früher schon mal depressive Phasen, wie ist es im Familienkreis: gab es hier affektive Störungen
• Fremdanamnese: was sagen andere über die Frau?
• Zwangsimpulse, die nicht umgesetzt werden

Scherf-Hopp: Ja, und Zwangsgedanken und -handlungen. Wie gehen Sie weiter vor?

Reiner: Suizidalität abklären, wenn ja: akuter psychiatrischer Notfall; außerdem Fremdgefährdung für die Kinder; dann Einweisung in stationäre Klinik, auch zum Schutz der Kinder

Ansonsten Anregung / Einrichtung einer sozialpädagogischen Familienhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), da die Frau ja akut überfordert ist und eine Gefährdung der Kinder vorliegt, über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und das Jugendamt.

Nach ca. 10 Minuten Prüfung war ich fertig. Jetzt kam Olga an die Reihe.

Gesetzesfrage:

Betreuungsrecht:
Für wen kann eine Betreuung eingerichtet werden?
Für welche Bereiche kann eine Betreuung eingerichtet werden?
Ist eine ambulante Zwangsbehandlung nach Betreuungsgesetz oder Unterbringungsrecht möglich?


Olga (etwas unsicher und leichte sprachliche Schwierigkeiten, da Deutsch nicht ihre Muttersprache war)

- Nennung des Personenkreises, für die eine Betreuung in Frage kommt
- Bereiche der Betreuung: Vermögen, bei Ämtern, Schriftverkehr
- (Auf Nachfrage von Frau Scherf-Hopp: „Weshalb sitzen wir hier?“: medizinische Versorgung

Die dritte Frage war etwas tricky. Und Olga wollte zunächst auf den Bereich der Selbstgefährdung und stationäre Betreuung hinaus.
Frau Scherf-Hopp hat geholfen: Nein, eine ambulante Zwangsbehandlung ist nicht möglich, würde ein Arzt auch nicht durchführen. Der Patient muss erst so krank werden durch Vermeidung einer ambulanten Behandlung, bis eine stationäre Behandlung notwendig wird. Dann kann eine stationäre Zwangsbehandlung eingeleitet und durchgeführt werden. Mit unter geht es bei betreuten Personen mit Tricks: in dem man den Betreuten suggeriert, wenn Du Deine Medizin nicht nimmst, bekommst Du kein Geld… Es geht also nur, wenn die Betreuten mitarbeiten.

Fallbeispiel:
Eine 68jährige Frau kommt zu Ihnen in die Praxis, wegen Ihres 72jährigen Ehemannes. Dieser war bis zu seiner Berentung Postbeamter. Er geht nicht mehr aus dem Haus. Schon früher war er sehr ängstlich. Jetzt nimmt er seine Medikamente nicht mehr und weigert sich auch zum Arzt zu gehen. Seine Frau muss regelmäßig den Notarzt rufen, da ihr Mann keine Medikamente mehr im Haus hat. Der gibt ihrem Mann, der Diabetes hat, die notwendigen Insulinspritzen. Sie kommt zu Ihnen, da Ihre Praxis in dem Haus ist, in dem sie wohnt.

Was sind Ihre differentialdiagnostischen Überlegungen?

Welche zusätzlichen Informationen benötigen Sie?

Wie gehen Sie weiter vor?


Olga nimmt sich die Zeit und macht sich ein paar Notizen zum Fall.

Nach ein paar Minuten beginnt Sie. Das Tonband wird wieder eingeschaltet.

Differentialdiagnose
- Persönlichkeitsstörung: ängstliche, vermeidende Persönlichkeit
- Agoraphobie
- Eventuell Sozialphobie
- Anpassungsstörung, aber eigentlich zu lange her


Auf Nachfrage von Frau Scherf-Hopp:
- Demenz könnte in Frage kommen; er vergisst einfach, dass er die Medikamente benötigt und nimmt sie deshalb nicht
- Nachfragen, welche ärztliche Diagnose es eigentlich gibt
- Hinweis darauf, dass Männer bei Eintritt ins Rentenalter oft ihren Lebensinhalt verlieren und dann keinen Sinn mehr haben
- Nachfrage beim Mann, ob er Hobbys hat; wie es mit seinen Interessen aussieht, ob er welche hat oder diese jetzt vernachlässigt
- Einzelgespräch ohne die Ehefrau mit dem Patienten führen, wie er die Sache sieht. Vielleicht ist es ja ein Protestverhalten gegen seine Frau, die immer alles bestimmt.

Dafür gibt es eine sehr wohlwollende Zustimmung von Frau Scherf-Hopp.

- Weiterhin Suizidalität abklären, vielleicht nimmt er ja die Medikamente nicht, weil er des Lebens überdrüssig ist

Weiteres Vorgehen

- Bei Agoraphobie: Verhaltenstherapie
- Supportive Tätigkeit / Therapie: unterstützend tätig werden: Ressourcen aktivieren und aufbauen…


Keine weiteren Nachfragen. Nach 35 Minuten (von geplanten 90 Minuten) dürfen wir vor die Tür.

Wir müssen etwas länger warten. Nach ca. fünf Minuten dürfen wir wieder rein.

Wir schauen in freudige Gesichter: „Wie geht es Ihnen?“, fragt Frau Scherf-Hopp.

Wir antworten beide: „Gut?“.

„Das dürfen Sie auch! Sie haben beide bestanden. Es geht hier ja nicht um eine Note, sondern nur um die Frage JA oder NEIN. Und bei dem „Ja“ hatten wir bei Ihnen beiden keine Zweifel. Weshalb wir so auf den Gesetzesfragen rumhacken ist, dass es hier bei den Patienten große Ängste gibt, wenn es um Unterbringung und Betreuung geht. Je sicherer Sie in diesen Fragen sind, desto eher besser können Sie Patienten in diesen Fragen beraten und Ihnen die Unsicherheit und Ängste nehmen.

Frau Fischer und Frau Scherf-Hopp gratulieren uns beiden. Wir haben bestanden.

Die Atmosphäre war sehr kollegial und unterstützend. Beide Prüferinnen haben immer wieder aufmunternd genickt und geschaut. Die Fragen waren unterstützend. Es ging nie darum, nachzuweisen, was man nicht weiß. Es war eine gemeinsame Suche. Kreative Ideen wie die, den Rentner alleine zu befragen, um festzustellen, ob ein Konflikt mit seiner Frau vorliegt, wurden sehr wohlwollend wahrgenommen.

Wir bekommen eine Bescheinigung ausgehändigt, dass wir die Prüfung bestanden haben und nach Überweisung von 175,- Euro das endgültige Zertifikat bekommen.

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Vielen Dank an die vielen Leute, die hier ihre Prüfungsberichte eingestellt haben und insbesondere an Thomas Rehork für die sehr gute Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung


Berlin, den 28.11.2017
Reiner Müller

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