Hallo Bärbel,
depressive Episoden würde ich "in der Prüfung" nicht behandeln, egal wie schwer, die kann ja evtl. auch mal noch schwerer werden, oder eine kleine Manie hinzukommen. Dysthymia oder Zyklothymia darf der Heilpraktiker behandeln. Exogene psychische Störungen gehören in jedem Fall zum Arzt, auch leichtere Fälle (z.B. Panikstörung nach Schilddrüsenfehlfunktion).
Der Begriff "Psychose" wird im neueren diagnostischen System ja nicht mehr verwendet, er ist etwas unscharf. Statt dessen sagt man ja "psychotisch" und meint damit Wahn und/oder Halluzinationen und/oder extreme affektive bzw. psychomotorische Zustände. So würde man heute eine leichte depressive Episode nicht mehr als "Psychose" bezeichnen.
"Psychogene Psychosen" ist ein eher veralteter Begriff, der in etwa psychotische Reaktionsbildungen bezeichnet (Störungen, die im ICD-10 unter F23 aufgeführt sind). Es gibt Amtsärzte, welche die Meinung vertreten, dass in leichteren Fällen der Heilpraktiker behandeln darf. Ich wäre da mit Aussagen in der Prüfung eher vorsichtig und würde sagen, dass ich alle solche Patienten zum Arzt übermitteln würde, weil der spätere Verlauf unvorhersehbar sein kann.
Liebe Grüße
Thomas