Ich habe heute meine Prüfung in Lichtenberg bestanden und möchte auch darüber berichten, da ich meinerseits sehr von Berichten anderer "profitiert" habe.
Die erste kleine Herausforderung waren Weg und Gebäude: wenn man nicht mit dem Auto kommt, muss man um einige Ecken laufen, bis man vor dem Gesundheitsamt steht. Das Haus selbst erinnert einen Ostler doch sehr an frühere Zeiten und mag einen Westler vielleicht erschrecken... Drinnen ist die menschliche Atmosphäre aber sehr wohlwollend und unterstützend.
Hr. Dudel fragt, wie schon oft angekündigt, häufig auch nach unerwarteten Details, ist aber nicht "böse", wenn man diese nicht weiß. Es ist eher auch so, dass sie einem Dinge, die man nicht weiß, noch mit auf den Weg geben wollen - im guten Sinne von: auch in der Prüfung können Sie von uns noch was lernen.
Die Prüfungsfragen ergeben sich durch Ziehen von vorbereiteten Fragekärtchen.
Zu den Inhalten: ich zog als Gesetzesfrage sinngemäß: Welche Gesetze kennen Sie im Zusammenhang mit einer Gefährdung von psychisch Kranken? Erläutern Sie diese. Nennen Sie Strukturen in Berlin/ bundesweit dazu.
Gefragt war das Psych KG, wo die Nachfrage kam, was das ausgeschrieben eigentlich heißt: "Psychisch Kranken Gesetzt". Wußte ich nicht, wurde mir aber geholfen, drauf zu kommen. Wichtig war Hr. Dudel, dass es ein LANDES-Gestz ist. Darauf folgte die Frage, wer denn bei uns diese Gesetzte erlässt: Abgeordnetenhaus - (wußte ich auch nicht gleich von allein). Dann wurde noch das Verfahren der Unterbringung erfragt - wichtig sicher die psychiatrische Begutachtung und die Anordnung/wennmöglich auch Anhörung vom Amtsgericht/Richter. Da ich selbst überflüssigerweise am Anfang das Betreuungsgesetz mit genannt hatte, kam am Schluss die Frage, ob es denn auch nach diesem Gesetz Fälle gibt, die den Umgang mit gefährdeten Patienten regeln? Ja, wenn bereits eine Betreuung besteht, erfolgt ggfs. eine Unterbringung nach Betreungsgesetz.
Die Fallfrage: Eine 55-jährige Frau kommt zu Ihnen nach 3-monatigem Aufenthalt in der Psychiatrie; geplant ist in zwei Wochen der Beginn einer psychosomatischen Reha (Kur). Sie hat Angst, die Zeit nicht durchzuhalten. Sie wurde damals alkoholisiert nach Suizidversuch eingeliefert. Gefragt waren: Vorgehen, Differenzialdiagnosen und therapeutische Angebote. Man hat 5min Zeit zur Vorbereitung. Ich hatte irgendwie 3 WOCHEN gelesen und vermutete Alk.-abhängigkeit mit erfolgter stationärer Entgiftung und geplantem Entzug in der Reha. Als DD depressive Episode. Sie machten mich freundlich auf die 3 MONATE aufmerksam, woraufhin ich die depr. Episode favorisierte, nach der ich dann weiter befragt wurde. Ich nannte Suizidgefährdung abklären mit dazugehörigen Phasen der Suizidalität. Die Prüferin schloss akute Suizidalität aus. Dann supportiver Ansatz, engmaschige Therapiesitzungen, soziale Ressourcen, Hobbies aktivieren, Plan erstellen mit positiven Aktivitäten zur Überbrückung der Zeit bis zur Reha. Danach Frage, was noch wichtig wäre abzuklären: Form des Suizidversuchs erfragen - wenn Tabletten, dann müsste z.B. auf kleine Packungsgröße der Antidepressiva geachtet werden. Auch Alkohol sollte die Patientin vermeiden, da der erste Versuch im alkoholisierten Zustand passierte. Das war's so ungefähr. Hr.Dudel merkte nur noch an, dass man auch noch hätte nach anderen Substanzen fragen können (Tranquiliser, Drogen).
Meine Mitprüflingin hatte als Gestzesfrage, für welche Bereiche eine Betreuung eingerichtet werden kann (Gesundheit, Aufenthalt, ...). Zum Bereich "Schriftverkehr" sagte Hr. Dudel, dass er das in den Prüfungen immer wieder höre, aber selbst gar nicht kenne. War aber nicht weiter schlimm. Bei Aufenthalt wollte Hr.Dudel genauer wissen, wann das relevant werden kann - z.B. Unterbringung, aber auch Wohnungswechsel in eine andere Stadt. Als letzte Frage auf dem Kärtchen war noch zu beantworten, ob Patienten auch im ambulanten Bereich zu Therapiemaßnahmen zu beordern (zwingen) sind? Antwort: Nein; gegen den Willen des Patienten geht es nur im stationären Bereich.
Als Fallfrage hatte sie eine Patientin mit verschiedenen somatischen Beschwerden ohne eine körperliche Ursache - recht klar Somatisierungsstörung. Nach dem therapeutischen Vorgehen befragt, wurde wohlwollend registriert, dass sie auf die Schwierigkeiten zur Therapie-Motivation bei dieser Störung hinwies (Patienten-Fixierung auf körperliche Ursache). Es wurde Richtung kognitive Therapie vorgeschlagen, den Zusammenhang zw. Gedanken/Gefühlen und den somat. Beschwerden der Patientin schrittweise deutlich werden zu lassen. Die Prüfungsfrau wollte dazu noch gern Entspannungsverfahren hören.
Die Kollegin hat ebenfalls klar bestanden.
Grundsätzlich haben die Prüfer immer wohlwollend weitergeholfen an Stellen, wo es stockt. Sie wissen natürlich um Prüfungs-Black-outs und wollen nur erfahren, ob man die Dinge grundsätzlich weiß.
Vielen Dank an der Stelle an die Schreiber im Forum und vor allem an Sie, Hr.Rehork, für's Einrichten und die engagierte Pflege desselben - war sehr hilfreich in der Vorbereitung!
(Und übrigens auch in der Nachbereitung - jetzt habe ich alles ziemlich detailliert geschildert und muss nicht mehr meine Familie aufgeregt mit den Einzelheiten vollreden, die das so genau gar nicht wissen will...)
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Simone