Lichtenberg, April 2015

#1 von Thomas Rehork , 17.04.2015 00:42

Hallo allerseits, 14.04.2015
im Folgenden das Protokoll der heutigen Prüfung in Lichtenberg bei Frau Dr. Haase (Ärztin beim
Sozialpsychiatrischen Dienst)
Im Vorfeld wurden meine Mitstreiterin und ich nacheinander im Büro von Frau Lehmann belehrt
bzgl. der Aufnahme auf Band und mussten dies wie auch die Versicherung, im Falle des Bestehens
tatsächlich nur auf dem beschränkten Gebiet der Psychotherapie als HP tätig zu werden, unterschreiben.
Frau Lehmann informierte uns auch sofort, dass es heute nur eine Prüferin gäbe, da sich
niemand für den Beisitz gefunden hätte.
Wir mussten dann noch kurz auf dem Flur warten und pünktlich um 8:30 rief Frau Dr. Haase uns in
den Prüfungsraum.
Die andere Kandidatin und ich sprachen ab, dass ich beginnen würde und so zog ich die Gesetzesfrage,
welche genau gesagt aus drei Teilen bestand. Zuerst ging es darum, mögliche Aufgabenkreise
einer Betreuung zu nennen (Vermögenssorge, Vertretung vor Gerichten und Behörden, Aufenthaltsort,
Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten). Der zweite Teil der Frage ging um die Möglichkeiten
der Unterbringung nach dem Betreuungsgesetz und den genauen Inhalt des dritten Teils
hab ich leider schon vergessen, es war irgendwas mit PsychKG :-/
Die andere Kandidatin hatte als Gesetzesfrage eher eine Falldarstellung: ein junger Mann, Mitbewohner
in der gemeinsamen WG (Alter glaub ich 26) war schon immer eher ruhiger Typ, jetzt hat er
allerdings die gemeinsame Küche mit Konservendosen vollgestellt sowie die Küche mit Alufolie
ausgekleidet, um Überwachung / Abhörung abzuwenden. Er bittet die Mitbewohnerin, ihr Handy
und ihren PC aus der Wohnung zu entfernen. Gefragt war das allgemeine Vorgehen, wenn so etwas
über die Mitbewohnerin (also nicht den Pat.) selbst in der HP-Praxis geschildert würde. Also was
man empfehlen würde, was mögliche Interventionsmethoden wären, ob eine Möglichkeit bestünde,
denjenigen einzuweisen (lt. Prüferin hat jeder das Recht auf Krankheit und die konkrete Falldarstellung
sei, solange nicht akut selbst- oder fremdgefährdet, alleine noch kein ausreichender Grund für
Einweisung).
Mein Fall war relativ eindeutig, 40-jähriger Mann mit Herzjagen und Atemnot in der U-Bahn. Fährt
aus diesem Grund mittlerweile eigentlich nur noch mit dem Fahrrad, neue Arbeitsstelle dafür aber
jetzt zu weit weg. Ich sollte differentialdiagnostische Überlegungen anstellen und ein eventuelles
therapeutisches Vorgehen schildern.
Ich durfte mir ca 5 Minuten Notizen machen. Meinte dann, dass die Infos natürlich zu spärlich seien,
um eine feste Diagnose zu fällen, dass mir aber eine Angststörung aus F4 naheliegend erschiene,
wo man dann weiter schauen müsste, welche genau das sein könnte. Wenn es eine solche sei, dann
würde ich am ehesten auf Agoraphobie oder Klaustrophobie tippen. Um das genauer sagen zu können
würde ich fragen, ob die Angst etwa auch in anderen beengten Räumen aufträte (Klaustrophobie)
oder eher auch in anderen Situationen mit vielen Menschen oder der fehlenden Möglichkeit,
sich jederzeit aus der Situation in vermeintliche „Sicherheit“ begeben zu können (Agoraphobie).
Ansonsten müsste ich natürlich eine organische Ursache (z.B. koronare Herzkrankheit, Asthma etc.)
ausschließen, weshalb ich ihm dringend eine internistische Abklärung empfehlen würde. Auch eine
organische Angststörung nach F0, Drogen, Medikamente und Alkohol, Depressionen oder eine Anpassungsstörung
oder eher PTBS kämen evtl. in Betracht. Wurde alles so abgenickt. Auf kurzes
Nachhaken fiel mir dann auch gleich auf, dass ich F2 irgendwie übersprungen hatte, das war wohl
der Aufregung geschuldet. Habe dann gleich ergänzend hinzugefügt, dass es natürlich möglich sei,
dass der Pat. die U-Bahn wegen Stimmen, Halluzinationen etc. fürchtet. Zurück zum Fokus auf
Angststörung: sollte sich diese bestätigen, so würde ich in beiden Fällen mit syst. Desensibilisierung
oder Flooding (je nach Stabilität des Pat.) therapieren; war auch richtig. Was ich denn sonst
noch beachten müsse – natürlich Suizidgefahr, genau wie eine eventuelle Selbst- oder Fremdgefährdung.
Sagte aber, dass mir letztere zwei aufgrund der reinen Falldarstellung nicht sehr wahrscheinlich
erschienen. Das reichte dann auch und die andere Kandidatin war dran.
Bei ihr ging es um einen älteren Patienten, der mit Bluterbrechen in die Klinik kommt. Später dann
Unruhe und noch weitere Symptome, die ich gerade im Einzelnen nicht mehr erinnere (Sorry, die
Aufregung...), die aber im Gesamten Delir-verdächtig waren. Die Frage war, wie sie denn vorginge,
wenn so etwas in der eigenen HP-Praxis passieren sollte. Ganz klar: ins Krankenhaus, da es verschiedene
organische Ursachen haben kann, deren Gefahrenpotenzial auf den ersten Blick nicht
festzustellen ist. Es wurde noch gefragt, wie man dem Mann nach der Akutphase helfen könnte.
Hier war wichtig, dass ein möglicher Abstinenzwunsch Vorrang vor allen weiteren Interventionen
hat; dass es sinnvoll wäre, zu diesem Zweck eine stationäre Entgiftung, Entwöhnung und evtl. Reha
zu machen. Danach dann stabilisierend weitertherapieren (in HP-Praxis). Hier sind verschiedene
weitere Ansätze denkbar (zum Beispiel „männerspezifische“ Kunsttherapie wie meißeln, Handwerken
usw. [die Prüfungskandidatin arbeitet bereits als Kunsttherapeutin, daher kam die Sprache darauf.
In einem anderen Kontext wären da sicher auch andere Antworten möglich gewesen].
Frau Haase hat uns dann auch sofort erlöst, indem sie uns zur bestandenen Prüfung gratulierte.
Also insgesamt kann ich nur sagen, dass das gesamte Klima in der HP-Abteilung mir sehr human
und freundlich und die Prüfung absolut fair und unterstützend vorkamen.
Ich bin froh, dass es geschafft ist, drücke allen anderen die Dauemen und sage Herrn Rehork ganz
herzlich DANKE für die tolle Vorbereitungszeit, an die ich mich immer gerne erinnern werde!!
Viele Grüße,
Anja

 
Thomas Rehork
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