Tempelhof 02.05.2016

#1 von yh , 04.05.2016 14:43

"Keine Gefahr für die Volksgesundheit" stand im Mittelpunkt der Überprüfung durch durch die Prüfungsleiterin + einen Beisitzer.
Die Haltung der Prüfer ist klar und wohlwollend: So wurde zu Beginn der Überprüfung festgestellt, dass meine Prüfungskollegin + ich (5) beide Vielfehlerkandidatinnen in der schriftl. Prüfung waren.

Ich bekam Gelegenheit meine erinnerten Fehler zu korrigieren + stellte die beiden Krankheitsbilder Schizophrenie und bipolare Störung mit den Hauptcharaktersitika dar. Der rechtliche Teil der Prüfung - hier hat die Prüferin detaillierter nachgefragt - bezog sich auf das Verhalten als HPP bei Patient mit Verdachtsdiagnose Schizophrenie (Aufklärung + Überweisung an Facharzt) und bei katatoner Schizophrenie (nicht ansprechbarer Patient + akuter psychiatrischer Notfall: Notarzt bzw Feuerwehr zur Unterbringung in Fachklinik gem. PsychKg), Unterbringung veranlasst rechtlich der SPD; weitere Begleitung durch SPD + psychoedukative Programme bereits während des Klinikaufenthalts.
Bei akuter manischer Episode: Selbst- und Fremdgefährdung: Unterbringung nach PsychKg (Kontaktaufnahme zum SPD + ggf Einlieferung durch Polizei: Procedere des Landes Berlin) + evtl Beantragung einer Betreuung durch den Betroffenen od Dritte (Betreuungsgesetz: 5 Bereiche, Einwilligungsvorbehalt).
Wichtig: das Prinzip der Gewaltenteilung (in beiden Gesetzen: richterliche Anhörung des Betroffenen) zum Schutz des einzelnen und der Gemeinschaft.

Meine Kollegin ging nicht auf Ihre Fehler in der schriftl. Prüfung ein + wurde nach ihren beruflichen Plänen als zukünftiger HPP befragt. Als zukünftiger Coach für Lehrer wurde sie zum Thema Sucht befragt. Sie hat sich für die Alkoholkrankheit entschieden + die Charakteristika dargestellt: Krankheitsbild nach ICD 10, unterschiedl Typen nach Jellinek, + Schritte der Behandlung). Rechtlich war ihr Thema das Heilpraktikergesetz. Bei der Berufsbezeichnung nannte sie "Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" + sprach dann mehrfach vom Heilpraktiker für Psychiatrie. Das war ein Versprecher und wurde stillschweigend als solcher zur Kenntnis genommen.

Wir haben beide bestanden.

Es war eine gute + faire Prüfung. Im Vordergrund steht "keine Gefahr für die Volksgesundheit". Ich hatte mich phasenweise ausführlicher mit Detailwissenfragen beschäftigt und eben diesen Hauptgrund der Überprüfung etwas aus den Augen verloren.

An dieser Stelle möchte ich nochmal Herrn Rehork für die umfassende Vorbereitung danken + meiner tollen Lerngruppe. Bis jetzt sind wir drei, die die Prüfung bestanden haben. Die beiden anderen sind Ende Mai + Anfang Juni an der Reihe. Viel Erfolg!


Yvonne

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zuletzt bearbeitet 04.05.2016 | Top

   

Hier auch einmal ein Brandenburger Protokoll, wo es nicht geklappt hat
Lichtenberg, 25.4.2016

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