Lichtenberg 22.5.2019

#1 von Thomas Rehork , 02.06.2019 22:06

Gedächtnisprotokoll
Überprüfung vom 22.5.2019 im GA Lichtenberg
Prüferin vom SPD: Frau Lehmann
Beginn um 10.30 Uhr
Auf dem Flur treffe ich meine Mitgeprüfte, sie hat noch ein paar Fragen zum Psych KG, die ich ihr
zum Glück schnell beantworten kann, das gibt mir schon mal ein wenig Sicherheit.
Wir werden reingebeten, und der erste Eindruck sollte sich bestätigen – sehr nette Prüferin und.
Ich beginne und ziehe (es waren übrigens nur drei Karten...):
Betreuungsrecht!
1.) Für welche Bereiche kann man eine Betreuung einrichten lassen?
2.)Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
3.)Kann man unter bestimmten Umständen eine ambulante Zwangsbehandlung nach
Betreuungsrecht oder PsychKG einrichten lassen?
Zu 1.)
-Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Schriftverkehr/Vertretung vor Behörden, Aufenthalt.
Da sind ihnen tatsächlich noch mehr eingefallen. für Wohnunungsangelegenheiten und noch
irgendwas, was mir nicht mehr einfällt.
War aber trotzdem wohl in Ordnung so. Hab dann noch erwähnt, dass die Tätigkeiten eben auch auf
bestimmte Einzelaufgaben eingegrenzt werden können (z.B. Hausverkauf) oder Gegebenenfalls
ausgeweitet.
-Welche Betreuer kennen sie?
Die natürlichen: Menschen aus dem Umfeld des Betroffenen, und professionelle Betreuer. Die
juristischen: Vereine und Behörden.
- Dann kam die Frage nach dem Einwilligungsvorberhalt. Da war ihnen auch wichtig, dass der nur
dann vom Amtsrichter ausgesprochen wird, wenn es die finanzielle Lage des Betroffenen oder gar
der Familie in Bedrängnis bringt. Die Frage war dann so gestellt, dass ich es mir herleiten konnte.
-Wie funktioniert die Unterbringung nach Betreuungsrecht?
Klar, nur wenn die Betroffene Person sonst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Untersuchungen
und/oder Behandlungen in Anspruch zu nehmen und definitiv NICHT bei Fremdgefährdung, das
wäre PsychKG.
Wie geht das praktisch vor sich?
Hier bin ich ins Stolpern geraten und war dann bei dem mehrstufigen Prozess im PsychKG.
War aber auch nicht so schlimm – Frau Lehmann hat mir sehr großzügig darüber hinweggeholfen...
Es ging natürlich darum das ein medizinisches Gutachten geschrieben werden muss, und ein
Beauftragter des Amtsgerichts denjenigen in seiner eigenen Wohnung kennenlernen soll. (Da
konnte ich dann wenigstens noch ergänzen, dass es heute oft auch so ist, dass diese Gespräche
wegen Zeitmangel dann im Richterbüro geführt werden.)
Das war natürlich echt eine brenzlige Situation- genau davor hatte ich so eine Angst gehabt. Aber
der Umgang mit solchen Ausrutschern war wirklich wohlwollend. Man hatte den Eindruck eines
netten Gesprächs.
Bei der 3.) Frage war ich am rätseln, kam dann aber auf den Eingriff der Sterilisation, wobei ich
auch gesagt habe, dass das ja nicht wirklich eine Zwangsbehandlung sei, da diese ja nicht gegen den
ausdrücklichen Willen der Betroffenen durchgeführt werden könne. Hab dann trotzdem mal erzählt,
unter welchen Bedingungen, diese stattfinden könne.
Sie meinte dann, damit kenne sie sich nicht so aus. Die Frage sei auch blöd, und sie wisse nicht
warum die sich immer wieder darein verirre, de facto sei es so, dass ambulant und
Zwangsbehandlung sich ausschlössen, weil die stationäre Unterbringung Vorraussetzung für die
Zwangsbehandlung sei.
Ok. Auch hier ist mir also wieder geholfen worden.
Dann war meine Mitgeprüfte dran, und....
PsychKG!!
(Was hab ich mich gefreut, dass wir vorher nochmal darüber gesprochen haben!)
Was sie schön erklärt hat, und ich nicht (mehr?) wusste war, dass das Psych KG in anderen
Bundesländern auch Unterbringungsrecht heißt. Ahhhh. Dieser Begriff hatte mich schon die ganze
Zeit irritiert! (Anm.: Der Teil des PsychKG, der die Unterbringung betrifft, war früher in einigen
Bundesländern ein eigenes Gesetz und hieß "Unterbringungsgesetz".)
Ich weiß leider nicht mehr im Einzelnen die Fragen dazu, nur dass sie auf die Hilfen eingegangen
ist, auf die Unterbringung und den SPD. Hier kam dann die Frage an welchen denn? Ganz wichtig,
den vom Bezirk der Praxis. (Anm.: Für den Erstkontakt der Praxis-SPD, die Zuständigkeit kann später
auch an den SPD des Wohnbezirks oder den Bezirk, wo der Betroffene auffällig wurde, weitergegeben
werden.) Es gibt 12. Also Lichtenberg-Lichtenberg, Friedrichshain-Friedrichshain, Kreuzberg-Kreuzberg.
Nicht übergreifend!
Dann Unterbringung im Akutfall. Wenn der SPD nicht mehr da ist- nach 16.00, mit der Polizei und
dem Berliner Krisendienst. Der Mann wird dann vom Klinikarzt zurückbehalten
(Rückbehaltungsrecht nicht zu verwechseln mit den hoheitlichen Aufgaben des SPD!), und am
nächsten Morgen komme dann der SPD und schreibe das Gutachten, damit dann vom Amtsrichter
die Unterbringung angeordnet wird.
Auch ihr wurde an einigen Stellen geholfen.
Dann kamen die Fälle, wir hatten 15 Minute Vorbereitungszeit, waren aber nach 5 Minuten fertig.
Mein Fall war folgender:
„Ein 52-jähriger hat sich seit ein paar Stunden in seiner Wohnung verbarrikadiert, man hört lautes
Schreien und wüten, Gegenstände fliegen aus dem Fenster. Ein Nachbar bittet sie um Hilfe. Der
Mann habe auch zwei kleine Kinder und eine Frau. Er war bisher unauffällig.“
Erläutern sie Ihr Vorgehen, Anamnese und Diagnostik.
Das konnte natürlich eine ganze Menge sein. Erstmal fand ich es wichtig, Frau und Kinder aus der
Situation rauszuholen, sollten sie in der Wohnung sein, gegebenenfalls auch mit der Polizei. Was
eine Einweisung nach Psych KG angehe, sei es auch davon abhängig, welche Art von Gegenständen
aus dem Fenster flögen. Es ist schließlich ein Unterschied, ob das etwa ein paar Socken, seien, die
ziellos herausgeworfen würden oder ob er etwa mit Blumentöpfen auf Menschen ziele. (So wie
die Frau aus dem Fallbeispiel im Kurs! ;-))
Bei Fremdgefährdung natürlich mit SPD und/oder Polizei einweisen lassen. (Sie ergänzte, dass man
auch ruhig nur die Polizei rufen könne, und dann erst den SPD, der komme dann nach!)
Differentialdiagnostisch kam ich dann zu folgenden Ideen:
-Manische Phase vom dysphorischen, gereizten Typ
-Alkoholabusus, Alkoholentzugssyndrom oder Delir
-Drogenkonsum (Kokain)
-Hirnorganisch bedingt (z.B. Hirntumor)
-agitierte, männliche Form der Depression
Hier wurden dann die Symptome der Depression abgefragt, und warum es noch wichtig sei, auch
nach depressiven Symptomen in der Vergangenheit zu fragen. Klar, wegen der bipolaren Störung.
Schizophrenie fand ich ein wenig abwegig, weil ich dachte, dafür sei er mit 52 ja zu alt. Wollten sie
aber trotzdem hören, hab ich dann brav runtergebetet, und auch gefragt, ob es für eine
Erstmanifestation nicht aber zu spät sei. Und laut überlegt, ob es vielleicht dann eher eine
wahnhafte Störung sei? Ja, es gebe auch Spätmanifestationen, und er sei ja vielleicht nur nicht
auffällig geworden. Da sagte ich dann, dass ich gedacht habe, unauffällig meine hier in der
Diagnostik. Da kam von ihr ein verstehendes „Ahhh!“
Dann Fragen zum Vorgehen,
Ich würde versuchen, mit dem Mann ins Gespräch zu kommen, zu fragen, was denn passiert sei,
was ihn so wütend gemacht habe.
Dann erstmal schauen, dass ich abkläre, wie es mit dem Alkoholkonsum steht. Wann zu letzt, wie
oft, wie regelmäßig.
Da kam die Frage, wie man das noch erfragen könne. Wie man die Orientierung
eines Menschen erfrage. (Fast hätte ich laut ZSOP gerufen! :-D)
Dann war es aber klar, Welcher Tag ist denn heute, was machen sie und wo sind wir denn, wissen
sie wer ich bin, und wissen sie wer sie sind. Von da sind wir dann kurz auch auf das Delir und seine
Erkennungsmerkmale gekommen, Nesteln, Konfabulationen, Suggestibilität.
Die Fragen zur bipolaren Störung hatten wir ja vorher schon. Hier fanden sie glaub ich gut, dass ich
auch nach anderen Phasen fragen würde, in denen er sich irgendwie anders gefühlt hat. Falls der
Patient die oft unspezifischen Symptome einer rezidivierenden Depression oder bipolaren Störung
nicht miteinander in Verbindung bringe. Achja, psychotische Symptome bei schwerster Depression.
Schuldwahn, Verarmungswahn. Aber mit denen werde ich nicht in Kontakt kommen, die würden
den Weg zum Heilpraktiker wohl eher nicht finden. Und mit denen kann ich auch keine vernünftige
Anamnese führen, die gehören direkt in ärztliche Behandlung!
Dann Fragen zu schizophrenen Symptomen: Stimmen, fühle er sich verfolgt, oder beobachtet, habe
er das Gefühl, die Welt sei gegen ihn?
Dann hab ich noch den Suizid abgeklärt, nach Pöldinger und Ringel.
Wichtig war, im Notfall eben einzuweisen.
Das war es für mich.
Die Mitgeprüfte hatte einen ziemlich eindeutigen Fall. 38, männlich, antriebsschwach, erschöpft,
lustlos, will Aufputschmittel von Freund.
Es seien Symtome einer mittelschweren Depression, er müsse das erst
organisch abklären lassen, (Schilddrüsenunterfunktion, D3 Mangel) erst dann könne sie ihm
weiterhelfen.
Sie hat dann noch einiges zum Vorgehen gesagt, sie würde ihn immer wieder versuchen zu
Medikamenteneinnahme und vom Gang zum Arzt zu überzeugen. Er wollte aber nicht. Welche
Möglichkeiten, hier hat sie betont, wie wichtig es sei immer wieder abzuwägen, ob sie das alleine
bewerktstelligen könne, auch hier Suizid abklären.
Welche Möglichkeiten es hier noch gebe, sie antwortete mit Tageskliniken. Darauf lasse er sich aber
partout nicht ein.
Sie wollten dann die Wiedereingliederungshilfen hören. Da kam sie nicht drauf, wäre ich vielleicht
auch nur in Bezug auf Beratungsangebote.
Es ging aber um betreutes Wohnen, Einzelfallhilfe und so etwas. (Das lohnt sich da nochmal
genauer zu schauen!!)
Was könne sie noch tun? Nicht wirklich viel gegebenenfalls eine Betreuung anregen.
Es kamen noch ein paar unzusammenhängende Fragen, ich hatte den Eindruck, sie wollten/sollten
die Stunde unbedingt voll machen... Nachher sagte sie auch sie wisse jetzt nichts mehr. Wir wüssten
das ja alles.
Wir sind nochmal rausgeschickt worden, mit der Ansage, sie müsse nur noch die Mitschriften
schnell übertragen. Dann wieder reingerufen worden und beglückwünscht – normalerweise rufe die
die Prüflinge einzeln rein, aber wir hätten das beide so wunderbar gemacht, da könne sie uns das ja
auch gemeinsam sagen. Es sei eine sehr schöne Prüfung gewesen und wir hätten uns beide sehr gut
zu allem äußern können! Wir haben uns auch bedankt für die schöne Prüfung, und sind
hinausgeschwebt.
Draußen musste ich dann kurz heulen vor Erleichterung! Eine Freundin aus unserm Kurs war
mitgekommen und hat mich sehr lieb aufgefangen. Hab dann noch jemanden aus dem
Dienstagskurs getroffen, die nach uns dran war, sie hat auch bestanden hab ich jetzt erfahren. :-)
Von Frau Müller die Rechnung bekommen... und das wars.
Also- Fazit:
- sie wollen gerne ein solides und gutes Gesamtverständnis sehen
- es lohnt sich, sich an Schlagwörtern zu orientieren, gerade in den Gesetzen
- es ist eine wohlwollende Atmospäre, was nicht heißt, dass sie anspruchslos sind.
Und für alle, die noch überlegen, den Kurs zu machen:
Meine Mitgeprüfte hat ohne Kurs fast doppelt so lange gelernt, und war aber in einigen Punkten
deutlich unsicherer. Der Kurs bei Herrn Rehork war für mich sehr, sehr wertvoll. Ich war zwar
angespannt vor der Prüfung, aber insgesamt sehr sicher aufgestellt.
Durch die vielen Geschichten und besprochenen Fallbeispiele gepaart mit Herrn Rehorks
schauspielerischem Talent haben sich die vielen Informationen sehr schnell organisch festsetzen
können.
Von den Prüfungssimulationen habe ich auch ganz eindeutig profitiert!
Ich habe auch vier „Haus des Wissens“- Sitzungen mitgemacht. Die haben erstens viel Spaß
gemacht und zweitens das Lernen noch mal um ein vielfaches leichter und freudvoller. Schon nach
der ersten Sitzung konnte ich auf einmal ganz klar erkennen, wie ich mein Lernen strukturieren
möchte!
Außerdem war der Kurs wirklich nett, wir haben sehr viel gelacht und haben uns alle sehr gut
verstanden. Es sind richtige Freundschaften entstanden.
Ein großes Dankeschön auch an dieser Stelle nochmal an Herrn Rehork!
Und allen die bis hierhin durchgehalten haben zu lesen:
Viel Freude beim Vorbereiten, gute Nerven und ganz viel Glück!
Chahira


 
Thomas Rehork
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zuletzt bearbeitet 02.06.2019 | Top

   

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