Mündliche Prüfung Lichtenberg 12.7.

#1 von Pia Topp , 13.07.2023 14:52

Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen - es war lange nicht so schlimm, wie ich erwartet habe und die Prüferin war hat mir viel Zeit gelassen für meine Antworten und mir im Zweifelsfall mit Nachfragen in die richtige Richtung geholfen.

Ich war die letzte Prüfungsanwärterin für diesen Zyklus in Lichtenberg, weshalb es keinen Beisitzer gab, weil sich wohl keiner mehr gefunden hatte und die Prüfung auch schon vorgezogen worden war.

Nach Anmeldung, Belehrung, etc. wurde ich also in den Prüfungsraum gerufen und mir wurde noch einmal erklärt, dass ich für die erste Frage zur Gesetzeskunde direkt beantwortet und für die zweite, das Fall Beispiel, Zeit habe mir Gedanken und auf dem bereitgelegten Papier dazu Notizen zu machen.

Dann dürfe ich eine Karte ziehen: Thema Betreuungsrecht bei psychisch Kranken - Welche Möglichkeiten hat ein Betreuer zu unterstützen? Welche anderen Möglichkeiten für Unterstüzung hat ein psychisch Kranker? (so in etwa)

Dann habe ich erstmal etwas zu den Möglichkeiten eines Betreuers erzählt (wen kann er betreuen, unter welchen Umständen, auf welchen Gebieten, praktische Anwendungsbeispiele) und die Prüferin hat Nachfragen gestellt. Unter anderem wollte sie wissen welche, Möglichkeiten ein Betreuer hat einen zu Betreuenden zu unterstützen, wenn er eine Therapie braucht (zunächst mal helfen, einen Therapieplatz zu organisieren - komplexes Verfahren, etc. und dann unter den entsprechenden Umständen eine Unterbringung zur Behandlung einzuleiten). Vor allem war es ihr wichtig, auf den Grundsatz des Wohles des Patienten hinzuweisen, der jetzt im Betreuungsgesetz auch nochmal herausgestellt wurde: der zu Betreuende ist nach Möglichkeit zu befragen und Entscheidungen mit ihm abzusprechen. Dann wollte sie wissen welche Krankheiten eine Betreuung erfordern: Demenz, Depression, Manie, Schizophrenien/wahnhafte Störungen. Dann hat sie mir nochmal viel Zeit gelassen und ich habe noch Intelligenzminderungen und Störungen wie Autismus hinzugefügt. Dann hat sie nochmal nach gefragt: eine schwere Zwangsstörung fand sie nicht so passend, da die Betreuung keine so akute Hilfe leisten würde, auch wenn das wünschenswert wäre. Dann hat sie Suchterkrankungen hinzugefügt, allerdings auch angemerkt, dass sie meiste Suchterkrankungen das nicht einwilligen.

Dann habe ich eine zweite Karte gezogen:

Fallbeispiel - differentialdiagnostisch erklären und wie würden Sie die Frau beraten?

Eine Patientin kommt in die Praxis und berichtet, dass ihr Mann (in der 30er, glaub ich) sich zunehmend zurückzieht, niederschlagen und lustlos ist, nachts aufschreckt und einschlafen öfters Wein trinkt. Da man die Patientin kennt, weiss man, dass der Mann bei der Bundeswehr ist.

Ich durfte mir Notizen machen.

Ich habe mir Vorgeschichte, zeitliche Kriterien (ab wann, was war da, wann wird es besser oder schlimmer), Suizid, Organische Abklärung (Organische Ursachen, Unfall, OP) Substanzen und Psychose aufgeschrieben um danach den Fall abzugehen.

Verdachtsdiagnose: PTBS
DD: Anpassungsstörung, Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung, Depression, Angststörung

Dann hab ich meine Verdachtsdiagnose mit den entsprechenden Kriterien aus dem Beispiel darlegt und ebenso die DD.
Ich bin noch die Anzeichen für Depressionen durchgegangen (dafür hatte ich Merksätze, deren Anfangsbuchstabe ich mir ebenfalls notiert hatte damit ich sie einfacher abgehen konnte). Wurde noch nach der Abgrenzung zur Anpassungsstörung gefragt (schwerwiegendere Ursache - ist der Mann tatsächlich im Kriegeinsatz gewesen oder arbeitet er in Büro und die Tochter ist vor einem Monat ausgezogen?). und den Zeitkriterien für Anpassungsstörung und PTBS. Prüferin hat daraufhin gewiesen, dass die Zeitkriterien in der Realität oft etwas künstlich wirken und dass es eine Traumafolgestörung gibt, die allerdings noch nicht in der ICD-10 ist.
Insgesamt war die Abklärung etwas einfacher, da der Patient nicht anwesend war und die Prüferin auch keine weiteren Infos mehr gegeben hat, so das z.B. für Suizidalität nur die Frage blieb, ob der Mann sowas mal erzählt, wie er dazu generell steht aufgrund von Einsätzen und die Frau auf mögliche Hinweisen hinweisen.

Was würde ich der Patientin raten? Mit ihrem Mann bei einem Therapeuten vorstellig zu werden, am besten mit Traumaerfahrung, vielleicht auch Innerhalb der Bundeswehr, falls der Mann das Gefühl hat, "Zivilisten" können seine Situation nicht nachvollziehen. Und sie selbst auch Unterstützung suchen.

Prüferin hat nochmal erwähnt, dass man zunächst zur Diagnosenstellung mit dem Mann sollte, am besten bei einem Psychiater. Möchten Sie noch was zu dem Fall sagen? Dann reicht das auch.
Dann hat sie nochmal durch meinen Lebenslauf geblättert, mich gefragt, wie ich mich vorbereitet hat - allein oder mit einem Kurs? - und meine diversen beratenden Tätigkeiten erwähnt, wollte wissen bei welchem Träger ich arbeite und hat mir zu bestandenen Prüfung gratuliert.

45 Minuten - und zack: bestanden :)

Also, nur Mut! Ihr schafft das auch! :)


Pia Topp  
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