kassenzulassung therapieformen

#1 von kp , 08.03.2013 15:10

guten tag herr rehork,

ich bin gerade verunsichert, welche therapieformen von krankenkassen (bzw. bundesausschuss d. ärzte & krankenkassen) zugelassen sind: psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte pt und vt - oder?
in manchen lehrbüchern wird auch gesprächspsychotherapie (rogers) und systemische genannt... was ist denn aktueller stand der dinge? und wie ist das verhältnis zwischen wissenschaftlicher anerkennung & klassenzulassung?
danke für die klärung!
mfg kp

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RE: kassenzulassung therapieformen

#2 von Thomas Rehork , 18.03.2013 16:19

Hallo kp,

Anerkennung durch den wissenschaftlichen Beirat für die systemische Therapie stimmt, Gesprächspsychotherapie nach Rogers nicht. Details siehe dazu hier:

Homepage des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie mit allen Veröffentlichungen

Die Kassenzulassung durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte u. Krankenkassen ist u.a. von der Anerkennung durch den wissenschaftlichen Beirat abhängig. Zusätzlich muss ein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden. Um Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz ausbilden zu können, müssen entsprechende Ausbildungsinstitutionen geschaffen worden sein, welche die strengen Kriterien des Gesetzes erfüllen. Meines Wissens ist das für die systemische Therapie noch im Aufbau. D.h. wir haben zur Zeit natürlich viele systemische Therapeuten, aber nur wenig approbierte.

Wir haben also für die systemische Therapie eine wissenschaftliche Anerkennung, aber noch keine durch die Krankenkassen.

Gruß
Thomas


 
Thomas Rehork
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