Psychkg Brandenburg, Beendigung Unterbringung

#1 von kiehne-coaching , 08.04.2014 10:25

Hallo,

in dem Gesetz kann ich zur Beendigung der Unterbringung nur den § 34 finden. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass die Unterbringung überflüssig ist, stellt er einen Antrag auf Aufhebung der Unterbringung beim Gericht.

Habe ich etwas übersehen? Gibe es eine Frist, nach der spätestens überprüft werden muss, ob eine weitere Unterbringung nötig ist?

Lg. Sibylle

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RE: Psychkg Brandenburg, Beendigung Unterbringung

#2 von Thomas Rehork , 08.04.2014 12:48

Hallo Sibylle,

eine Unterbringung im Notfall nach PsychKG, egal welches Bundesland, ist grundsätzlich nur bis zu 6 Wochen, nach Verlängerung um nochmal 6 Wochen, also im Extremfall maximal 3 Monate zulässig. Diese Fristen stehen oft nicht im PsychKG sondern ergeben sich aus anderen Rechtsprinzipien, die z.B. im Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit festgelegt sind. In den PsychKGs wird dann auf die jeweiligen Paragrafen verwiesen.

Nach Auskunft der Berliner Heilpraktiker-Überprüfer liegt übrigens die durchschnittliche Unterbringungszeit nach PsychKG bei etwa einer Woche, wegen der heute recht wirksamen Medikamente.

LG
Thomas


 
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zuletzt bearbeitet 08.04.2014 | Top

RE: Psychkg Brandenburg, Beendigung Unterbringung

#3 von kiehne-coaching , 08.04.2014 17:13

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

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