Hallo,
in dem Gesetz kann ich zur Beendigung der Unterbringung nur den § 34 finden. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass die Unterbringung überflüssig ist, stellt er einen Antrag auf Aufhebung der Unterbringung beim Gericht.
Habe ich etwas übersehen? Gibe es eine Frist, nach der spätestens überprüft werden muss, ob eine weitere Unterbringung nötig ist?
Lg. Sibylle