Wissenschaftliche Anerkennung durch den Beirat

#1 von Anja Kunz , 20.11.2015 17:55

http://www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.113.116.118

Lieber Herr Rehork,

es gab immer wieder die Frage, ob die Gesprächstherapie ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist. Mir wurde immer wieder glaubhaft vermittelt, dass die Gesprächstherapie für den Erwachsenenbereich anerkannt ist, nicht die sozialrechtliche Anerkennung, doch die Anerkennung des wissenschaflichen Beirates.
Hier nochmal ein Auszug daraus:
Der Wissenschaftliche Beirat hat demnach nunmehr die Wissenschaftliche Anerkennung der Gesprächspsychotherapie für die folgenden vier Bereiche festgestellt:
1. Affektive Störungen (F3)
2. Angststörungen
3. Belastungsstörungen (F43)
7. Anpassungsstörungen, psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F54)
Wie ist das jetzt zu verstehen, soll nun differenziert werden, für welche Bereiche (Störungsbilder) er anerkannt ist?
LG, Anja


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RE: Wissenschaftliche Anerkennung des Beirates

#2 von Thomas Rehork , 24.11.2015 00:26

Hallo Frau Kunz,

der wissenschaftliche Beirat hat die Gesprächspsychotherapie nach Vorlegen einer erneuten Studie als wissenschaftlich anerkannt. Die Diagnosen, für welche die Anerkennung erfolgte, sind diejenigen, für die eine Wirksamkeit in dieser Studie belegt wurde. Eine Vorschlag für die Kostenübernahme der Gesprächspsychotherapie durch die Krankenkassen erfolgte von seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassenverbände bislang nicht, weil die Gesprächspsychotherapeuten noch keine Ausbildungsinstitutionen nach den Richtlinien dieses Ausschusses geschaffen haben.

Freundliche Grüße
Thomas Rehork

PS.: Nicht sich in Panik versetzen wegen der morgigen Prüfung - es ist sehr unwahrscheinlich, dass solche Spezialfragen drankommen. Die praktischen Fragen der Psychiatrie bieten genug Prüfungsstoff.


 
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