http://www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.113.116.118
Lieber Herr Rehork,
es gab immer wieder die Frage, ob die Gesprächstherapie ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist. Mir wurde immer wieder glaubhaft vermittelt, dass die Gesprächstherapie für den Erwachsenenbereich anerkannt ist, nicht die sozialrechtliche Anerkennung, doch die Anerkennung des wissenschaflichen Beirates.
Hier nochmal ein Auszug daraus:
Der Wissenschaftliche Beirat hat demnach nunmehr die Wissenschaftliche Anerkennung der Gesprächspsychotherapie für die folgenden vier Bereiche festgestellt:
1. Affektive Störungen (F3)
2. Angststörungen
3. Belastungsstörungen (F43)
7. Anpassungsstörungen, psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F54)
Wie ist das jetzt zu verstehen, soll nun differenziert werden, für welche Bereiche (Störungsbilder) er anerkannt ist?
LG, Anja