Hallo diha,
der Begriff "grundsätzlich" in diesem Zusammenhang (und in dieser Heilpraktiker-Bogen-Frage) ist natürlich nicht dahingehend zu verstehen, dass jeder Arzt einfach so Psychotherapie betreiben darf. Der Begriff beinhaltet vielmehr lediglich, dass der approbierte Arzt nicht in einem Berufsfeld zu Hause ist, welches ihm die Ausübung der Psychotherapie nach geltendem Recht von vornherein unzugänglich macht, so wie es etwa beim Betriebswirtschaftler oder beim Elektriker der Fall ist. (Es sei denn, BWLer oder Elektriker machen den kleinen HP-Psychotherapie, aber der hat dann eben nicht mit ihrem ursprünglichen Berufsfeld zu tun.)
Übrigens ermöglicht dem Arzt in diesem Sinne "grundsätzlich" die Ausübung der Psychotherapie nicht das Medizinstudium, sondern die Approbation. Dementsprechend hat auch der Psychologe keine Heilerlaubnis, sondern nur der approbierte Psychologe, der Psychotherapeut.
Mein Kursblatt richtet sich nach dem Fragenkatalog, der in der mündlichen Prüfung den Prüflingen präsentiert wurde und wird. Im Sinne einer Themen-Straffung (es gibt eh schon viel zu lernen) habe ich mich auf die in dieser mündlichen Prüfungsfrage vorkommende Aufzählung der Berufe beschränkt. Dieser Kurs enthält ja nicht alles was möglich wäre (dann wäre man auch nach 10 Jahren noch nicht fertig), sondern das, was für die Heilpraktiker-Psychotherapie-Überprüfung wesentlich ist. Der "Arzt mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie" ist übrigens dort aufgeführt.
Auch wenn "Psychoanalytiker" keine geschützte Berufsbezeichnung ist, verstößt man, wenn man sich unberechtigt so nennt, doch gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs (und das entsprechende Gesetz dazu) und darf einer saftigen Klage auf Beseitigung und Unterlassung entgegensehen, sowie einer Gewinnabschöpfung. Das wird richtig teuer, ich rate dringend davon ab (nur für die lieben Mitleser hier ).
Beste Grüße
Thomas
PS.: Ich denke, wir sollten das Thema an dieser Stelle schließen.