Tempelhof-Schöneberg 18.5.2017

#1 von diha , 23.05.2017 04:08

Prüferin war eine Ärztlin mit Doppelnamen. Kein Beisitzer. Zwei Prüflinge.

Ablauf:
- Einstieg mit Fragen zu Motivation, Ausbildung und Plänen. Erst danach Tonband eingeeschaltet.
- Prüflinge nacheinander befragt, jeweils 15 Minuten ohne Unterbrechung.

Bei manchen Fragen verstand ich nicht, was die Prüferin hören wollte. Nachfragen half: "Meinen Sie die Abgrenzung zu Tätigkeiten, die vollen Heilpraktikern, Psychotherpeuten, Ärzten und Fachärzten vorbehalten sind?" "Ja." "Ach so, da wäre dann invasive Verfahren, Medikamente, Behandlung von Psychosen, …" "Etwas mehr zu den Medikamenten." "Alles, was Arznei ist, auch Globuli u.ä." "Ja." "Aber auch Empfehlung von rezeptfreien Mitteln oder sogar frei in der Drogerie erhältlichen Produkten, wie Johanniskraut-Tee." "Ja, auf die Empfehlung wollte ich heraus. Sie dürfen nicht einmal empfehlen!"

Zu den rechtlichen Themen einige Erfahrungswerte und Tipps:
- Die Leitlinien zur Überprüfung lesen. Sie sind im Heilpraktikerbereich des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zu finden.
- Gesetzliche Grundlage kennen. Am besten § 1 Absatz 1 und 2 HeilprG und § 2 Absatz 1 Punkt i HeilprGDV 1 auswendig lernen. Verstehen, um was es in der Prüfung geht: eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
- Berliner PsychKG im Original lesen, weil es die Rolle des Sozialpsychiatrischen Dienstes und das Unterbringungsverfahren zur Gefahrenabwehr definiert. Bewusstsein für die Vielfältigkeit, Komplexität und feinen Abstufungen dieser Vorschriften entwickeln. Das PsychKG regelt ein sehr breites Spektrum von Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, vom niederschwelligen Beratungsangebot bis zu Zwangsbehandlung und forensischer Unterbringung. Wissen, wie umfassend der Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienst ist!
- Gesetz zur rechtlichen Betreuung (Betreuungsgesetz) im Original lesen: § 1896 bis § 1908 BGB. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen BGB und PsychKG verstehen, insbesondere bei Unterbringung, Richtervorbehalt und psychiatrischen Gutachten.
- Gesetz zum Behandlungsvertrag (Patientenrechtegesetz) im Original lesen: § 630a bis § 630h BGB. Verstehen, dass uns die Regelungen zum Behandlungsvertrag betreffen, sobald wir das tun, was uns die Erlaubnis erlaubt: beruflich und gewerblich Heilkunde ausüben.
- Unterschied zwischen Behandlungsvertrag und allgemeinem Vertragsrecht kennen. Auch hier mal das BGB im Original lesen. Interessant sind zum Beispiel: § 276 BGB (Sorgfaltspflicht), § 280 BGB (Schadensersatzpflicht/Haftpflicht), § 611 BGB (Dienstvertrag), § 618 BGB (Schutzmaßnahmen für Räume und Vorrichtungen), usw. - Einige Angaben in der aktuellen "Berufsordnung" des DDH finde ich verwirrend. § 847 BGB wurde bereits vor 15 Jahren gestrichen. § 833 BGB regelt die Haftung des Tierhalters.
- Von PsychThG zumindest die Grundlagen kennen und verstehen: Schutz der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut", sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation, unterschiedliche Anerkennungsverfahren für ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
- Von Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung zumindest die Grundlagen kennen und verstehen: Richtlinienverfahren, Wege zur Therapie, Gutachterpflicht.

In medizinisch-fachlicher Hinsicht war die Prüfung überschaubar. Die Prüferin sagte: "Sie haben in der schriftlichen Prüfung gezeigt, dass Sie viel wissen. Heute geht es darum zu zeigen, wie Sie damit in der Praxis umgehen."

Bei Suizidalität wollte die Prüferin hören, wie ich Suizidalität erfragen und dann weiter vorgehen würde. Zum Glück war ich gut vorbereitet und kam von alleine auf den etwas überraschenden Punkt, den sie hören wollte: Wie nimmt man einem suizidalen Patienten Angst vor der Klinik, damit er sich freiwillig selbst einweist und nicht mit Zwang abgeholt und untergebracht werden muss?

Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass mich die Prüferin als Quereinsteiger mit geringer fachlicher Vorbildung etwas härter rangenommen hat. :-) Da haben es Prüflinge aus medizinisch-sozialen-pädagogischen Grundberufen mit abgeschlossener therapeutischer Ausbildung vielleicht etwas leichter. Dennoch ging alles gut. Prüfung bestanden!

Thomas Rehorks Vorhersagen und Empfehlungen haben sich bestätigt: wer regelmäßig am Kurs teilnimmt, fleißig die schriftlichen Prüfungsaufgaben durchackert und sich mit einer Lerngruppe auf die Prüfungen vorbereitet, der besteht auch.

Als Material für die Prüfungsvorbereitung reichen Rehorks Unterlagen völlig aus. Ich habe zwar ein paar weitere Lehrbücher gekauft, aber nur selten reingeschaut. Manche Bücher haben sogar eher Verwirrung gestiftet. Zwei Bücher würde ich dennoch empfehlen:

- Zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung lohnt es sich, die 26 Fallgeschichten aus Mery zu kennen. Es gibt eine Prüferin in Berlin, die mit diesen Fallgeschichten arbeitet. Der Rest des Buches ist weniger interessant. Es macht Spaß, die Fallgeschichten in der Lerngruppe zu diskutieren.
- Auf jeden Fall eine aktuelle Ausgabe der ICD-10 kaufen und lesen! Das spart sehr viel Zeit. Vom ersten Kurstag an alle Diagnosen in der ICD-10 nachlesen, die im Kurs genannt werden, um sich an die Sprache und Denkweise zu gewöhnen. Es lohnt sich, auch die ganzen Einleitungskapitel zu lesen und die Grundstruktur der ICD-10 auswendig zu lernen. Wer sich die Zeit nimmt, die Logik der ICD-10 zu durchschauen, erkennt schnell: die ICD-10 ist dein Freund. ;-) Zahlreiche eigenartige schriftliche Prüfungsfragen lassen sich leicht beantworten, wenn man die entsprechenden Stellen der ICD-10 schon mal im Original gelesen hat. Auch in der mündlichen Prüfung ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich auf die ICD-10 beziehen kann.

Viel Erfolg bei der Prüfung!

diha vom Dienstagskurs 2016/17


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RE: Tempelhof-Schöneberg 18.5.2017

#2 von Thomas Rehork , 23.05.2017 16:36

Hallo diha,

die ICD-10 ist dein Freund - wieder ein Satz, den ich mir unbedingt merken muss! Sie sind wirklich härter rangenommen worden als die meisten, vor allem juristisch. Normalerweise reichen Grundkenntnisse in den angesprochenen Bereichen, obwohl auch hier natürlich gilt: Je mehr lernen, desto besser!

Übrigens: Was haben Sie denn geantwortet auf die Frage, wie man einem suizidalen Patienten die Angst vor der Klinik nimmt? Viele Leser sind ganz sicher gespannt darauf!

Freundliche Grüße
Thomas


 
Thomas Rehork
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RE: Tempelhof-Schöneberg 18.5.2017

#3 von diha , 25.05.2017 11:04

Hallo Herr Rehork,

es scheint unterschiedliche Lernstile zu geben. Ich lerne juristische Themen besonders schnell, indem ich aktuelle Gesetze und Regelwerke im Original lese. Andere lernen anders. :-)

Zur Suizidalität: hier ging's nicht um einen psychotischen Schub, sondern um einen Patienten, der von seiner aktuellen Lebenssituation total überwältigt ist. Er sucht Hilfe in meiner Praxis. Beim Erfragen der Suizidalität stelle ich fest, dass Erschöpfung und Überforderung im Vordergrund stehen. Ihm ist alles zu viel. Er will einfach nur loslassen, die Verantwortung abgeben und zur Ruhe kommen. Dafür ist eine Klinik doch ein guter Ort!

Herzliche Grüße,

diha

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