Gesundheitsamt Lichtenberg, 29.05.2017
Prüferin: Frau Scherf-Hopp, Verhaltenstherapeutin
1 Mitgeprüfte, Kein Beisitzer
Zunächst mussten wir uns kurz vorstellen.
Hab etwas zu meiner eigenen Person erzählt, wieso ich den HP mache, womit ich im Anschluss arbeiten möchte. “Dezent“ !! von meiner eigenen Heilerfahrungen erzählt. Von meinen Motiven.
Welchen Vorbereitungskurs ich besucht habe. Es lief ganz entspannt. Gab auch keine kritischen Nachfragen oder so. Kein Richtig oder Falsch!
Im Anschluss abwechselnd Karten gezogen. (Gesetzesfrage + Fallfrage)
Bei meiner Gesetzesfrage ging es ums Betreuungsrecht:
Was regelt das Betreuungsrecht? Für welche Aufgabenkreise kann ein Betreuer bestellt werden? Die Unterbringung nach dem Betreuungsgesetz erklären. Ist eine ambulante Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht, nach dem PsychKG möglich?
Frau Scherf-Hopp ließ mich die ersten drei Fragen ohne Unterbrechung vortragen. Bei der Frage, ob eine ambulante Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht, dem PsychKG möglich wäre, musste ich kurz überlegen und habe die Lösung dann im Selbstgespräch und im (entspannten & wohlwollenden) Dialog mit Frau Scherf-Hopp entwickelt.
Lösung war: Theoretisch ist eine ambulante Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht möglich, praktisch scheitert es aber bei der Umsetzung.
Fürs PsychKG musste ich die Frage dann auch nicht mehr beantworten. Ist irgendwie unter den Tisch gefallen.
Bei meiner Mitgeprüften ging es ums PsychKG. Die Fragen hab ich nicht mehr im Kopf. Aber auch nichts außergewöhnliches! Grob Unterbringung nach PsychKG. Wen nach 16.00 anrufen? Passiv, hilflos → Krisendienst. Aggressiv, bewaffnet → Polizei usw.
Fallfrage:
Eine ältere Frau lässt ihre Tochter nicht mehr in ihre Wohnung, weil ihre Tochter sie beklauen würde und eine Erbschleicherin sei. Die Nachbarn haben die Frau auch schon länger nicht mehr gesehen. Sie hat die Wohnung schon länger nicht mehr verlassen. Man hört wie die Frau Selbstgespräche führt.
Die Tochter wendet sich hilfesuchend an Sie. Was raten Sie der Tochter + eräutern Sie Ihre Überlegungen bezüglich der DD.
An den SPD wenden. Kurz erklärt wer/was SPD ist und was für Aufgaben er hat. SPD wird die Situation einschätzen. Für eine erste Einschätzung auch die Tochter befragen. (Diagnosen/Ereignisse in der Vergangenheit) SPD wird die Frau dann auffordern sich untersuchen zu lassen/selbst untersuchen. Eventuell auch die Frau zu Hause aufsuchen + untersuchen. Alles nur mit Einwilligung möglich! Ansonsten Androhung unter Zwang + notfalls Polizei. Bei gefährlicher psychischer Krankheit freiwillige Unterbringung /Unterbringung nach PsychKG. Das alles sehr ausführlich erklärt. Keinerlei Nachfragen, konnte in Ruhe alles flüssig vortragen.
Das ganze Prozedere ist ja wunderbar auf dem Blatt zum PsychKG von Herrn Rehork erklärt. Daran hab mich mich orientiert!
DD: Demenz, Schizophrenie, Organische Störungen, Depression, Schizoaffektive,
Meine DD zählte ich zunächst grob auf. Wollte dann alles im Einzelnen erläutern. Aber dies wollte sie schon gar nicht mehr hören. Ich war fertig...
Fallfrage Mitgeprüfte:
Mann, bis vor kurzem Bundeswehrsoldat, Nachts schwere Albträume, trinkt seit kurzem Alkohol um Einschlafen zu können, emotionale Gleichgültigkeit, deprimiert, zieht sich immer mehr zurück. Frau wendet sich an Sie. Was raten Sie der Frau + DD.
DD: Depression, Abhängigkeit, Anpassungsstörung.
Naja, aber letzten Endes: PBS, Träume!! (Flashbacks), Beruf: Bundeswehrsoldat → Trauma? Suizidalität abklären, Krisenintervention. Traumatherapie. EMDR.
Dann wollte Frau Scherf-Hopp wissen,was die Frau auf keinen Fall machen soll: Die Frau solll ihren Mann nicht drauf ansprechen, könnte zur Retraumatisierung führen. War ihr sehr wichtig!
Meine Mitgeprüfte ist leider von einer Alkoholabhängigkeit ausgegegangen. Hat die PBS nicht von sich aus angesprochen. Frau Scherf-Hopp hat mit ganz ganz viel Geduld, Gestik und Mimik die richtigen Antworten irgendwie aus ihr rausgekitzelt. Dafür hat sie dann noch einige andere Themen bei ihr ziemlich intensiv abgeklärt. Suizidalität, Krisenintervention, Reaktive Störungen im Allgemeinen usw. Die Fragen entwickelten sich aus dem Gespräch. Aber auch hier nichts Wildes.
Auch ich hatte mich im Vorfeld so richtig schön bekloppt gemacht und war fürchterlich aufgeregt!
Die Aufregung verfliegt vor Ort sehr schnell. Die ganzen Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind sehr freundlich. Die Prüfungssituation war sehr angenehm und Frau Scherf-Hopp eine ganz nette, menschliche und wohlwollende Prüferin.
Solange man sich vorbereitet, muss man sich wirklich keine Sorgen machen, auch wenn man nicht alles perfekt beherrscht! Wenn man einen gut informierten Eindruck macht, wird man sehr schnell “in Ruhe gelassen“!!
Schaut euch auch noch mal die Fehler aus der schriftlichen an. Kann nicht schaden! Frau Scherf-Hopp wusste genau, wer wie viele und welche Fehler in der schriftlichen Prüfung hatte.
Danke Herr Rehork!