Brandenburg November 2018

#1 von Nathalie Percillier , 18.11.2018 13:30

Die drei Brandenburger·innnen haben die mündliche Prüfung bestanden ich hoffe, die Berliner·innen auch!

Bei meiner Prüfung saßen ein Heipraktiker (Frank Haseloff - Vorsitzender des Landesverbandes,der UDH Union Deutscher Heilpraktiker), ein Arzt und ein Therapeuten.
Alle wohlgesonnen, bestens gelaunt (es wurde viel gelacht während der Prüfung).

Der Heilpraktiker fragte, was ich als Heilpraktikerin alles NICHT darf.
Ich nannte alles, was mir einfiel (nicht anfassen, keine Medikamente, keine Empfehlungen in der Richtung auch kein Johanneskrauttee. Auch mich nicht Psychotherapeutin nennen, weil der Begriff seit 1999 geschützt ist, sondern Heilpraktikerin für Psychotherapie. Auch nicht umherziehen, das heisst, mich beim Gesundheitsamt und Finanzamt anmelden. Die Nicht-Ausübung der Zahnheilkunde fiel mir noch ein, aber dann nichts mehr.
Der HP meinte: Das betrifft nur Frauen. OK, Geburt. Entbinden darf ich nicht. Fehlt noch was? Der Hp nickte lächelnd. Ich rätselte schwer… Das andere Ende sagte der Hp.
OK, der Tod darf ich nicht feststellen.

Dann war der Therapeut dran, der während ich rätselte, sich meine mitgebrachte Akte sehr genau angesehen hatte.
Auch er sehr freundlich meinte, ich hätte viel Geld und Zeit in meine Hypnoseausbildung gesteckt, in Frankreich und in Deutschland studiert. Ich erklärte ein bisschen, warum in beiden Ländern gelernt habe, dass ich Frankreich der Begriff Therapeut·in nicht geschützt sei und sie gern dort auch eine anerkannte Heilerlaubnis hätten. Ja, wir sind in Europa die Einzigen, sagte er, und fragte mich die Superfrage, was ich mit Hypnose behandeln darf. Ich sagte, dass ich bereits Rauchentwöhnung als Coach behandle und erläuterte, dass bei der Anamnese manchmal ein Alkoholproblem zu Tage kommt, und welche da meine Grenzen sind. Ebenso bei der Gewichtsabnahme. Wir sprachen ein wenig über Anorexie und ich sagte, dass ich eigentlich mehr oder weniger auf naschenden ältere Damen beschränkt sei, was Gelächter auslöste.
Sagte, ich hätte auch Phobien behandelt. Welche? Maus und Spinne sagte ich. Das griff er wohlwollend auf: Wie ich eine Phobie behandeln würde. Ich sagte, dass ich mit dem Klienten genau untersuchen würde, wann die Angst auftritt und wie es vorher ist etc… Ich würde einen sicheren Ort mit der/dem Klient·i·en imaginativ aufbauen und dann eine Konfrontation in Sensu wagen und zwar von sehr weit (in einem Kino, und da aus dem Projektionsraum, sich selbst im Saal sitzend sehen, eine Maus oder eine Spinne auf der Leinwand betrachtend. Dann im Zuschauerraum sitzend und irgendwann ins Bild springen und sozusagen in Vivo erleben. Da lachten alle, und meinten die Maus sei dann ganz schön gross, ich sagte, dass man aber selber auch riesig sei. Und das war’s erst einmal.

Der Arzt fragte mich dann welche Denkstörungen bei welche Krankheiten auftreten. Ich sagte, dass es formale und inhaltliche Denkstörung gibt, und fing mit den formalen Denkstörungen an: Bei einer Denkhemmung, eine Denkverlangsammung würde ich eher bei Depressionen vermuten, bei Ideenflucht eher eine Manie, bei Inkohärenz, Zerfahrenheit, Neologismen, Konkretismus eher an Schizophrenie… Er unterbrach mich und meinte, ich bräuchte nicht weiter machen, ich hätte bestanden.

Das Ganze dauerte 20 Minuten.
Danke Herr Rehork für die gute und unterhaltsame Ausbildung.


 
Nathalie Percillier
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zuletzt bearbeitet 18.11.2018 | Top

   

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