Lieber Herr Rehork,
so nun auch von mir noch die Rückmeldung zur mündlichen Prüfung. Ich war gestern in der vorletzten mdl. Prüfung. Jetzt sind alle durch. Der Angestellte im Büro meinte, es waren diesmal in Tempelhof ca. 80 mdl. Prüfungen mit
8 Leuten, die durchgefallen sind. (Interessant nur 80 mdl. Prüfungen bei 4 Prüfungsorten für die schriftliche Prüfung mit schon mal ca. 150 Leuten in unserem Hörsaal - das finde ich erstaunlich wenig)
Eines dieser Durchfall-Dramen ereignete sich glatt in meiner Überprüfung.
Meine Mitüberprüfte hat leider nicht bestanden. Das drückt die Stimmung. Ich selbst sei "souverän" durchgekommen - was immer das heißt.
Wir wurden geprüft von Herrn Fichter (oder Fichtner), einem neuen Arzt beim SPD, und als Beisitzerin von Frau Lahm (oder Lahn), eine wohl routinierte ältere Dame vom "Heilpraktikerverband". Die beiden waren an sich freundlich, wobei er selbst aufgeregt schien und sie eine sehr ernste (etwas strenge) Miene aufsetzte. Aber alles ok.
Ich war die Erste. Ich durfte mir eines aus 6 Blättern raussuchen. Ich zog einen Fall mit einer Borderline-Patientin.
Eine Frau 27 Jahre wurde um 23.00 Uhr in der Rettungsstelle eingeliefert. Sie wurde auf den Bahngleisen sitzend mit frischen Schnittwunden an den Handgelenken aufgegriffen. Zunächst versorgte sie der Chirurg in der Rettungsstelle.
Das Labor war unauffällig. Lediglich ein Alkoholspiegel von 0,8°%. Dem Chirurgen berichtete sie von gelegentlichen Suizidgedanken, doch die hätte sie jetzt nicht mehr. Ausserdem hatte sie an beiden Armen verheilte Schnittverletzungen. Des weiteren hatte sie ihm erzählt, dass sie oft unter unerträglichen Spannungen leide, dass sie Stress mit einer Freundin gehabt hatte und dass ihre Psychotherapeutin im Urlaub sei. Nun hat der Chirurg sie zu mir als diensthabende Psychiaterin geschickt. Was tun sie?
Ich war zunächst etwas perplex, dass ich in der Prüfung "befördert"
wurde. Ich hatte jmd. erwartet, der zu mir in die Praxis käme.
Nun beim Einstieg musste ich etwas rudern. Mir schien der Fall so klar. Doch mehr als "Es handelt sich hier ziemlich sicher um eine Borderline-Patientin und ihre Therapeutin hat sie anscheinend schlecht vorgesorgt." sollte ich schon sagen. Doch das war das Einzige, dass mir so auf die Schnelle einfiel.
Also schwamm ich erst einmal: wie lange sie schon solche unerträglichen Spannungen hätte, ob sie irgendetwas ausser Alkohol genommen hätte (weil das kann man so schnell nicht im Blut nachweisen).." Und dann ging ich ziemlich schnell zu den Suizidgedanken über. Aber was soll ich machen, wenn keine akute Gefährdung vorlag, kann ich sie nicht zwangsweise dabehalten. Irgendwie wusste ich nicht so richtig, worauf der Prüfer hinauswollte.
Doch das war anscheinend kein Problem. Er hat mich gut durchgeleitet. Im Prinzip Kriterien der Borderline-Störung abgefragt, die Themen Suizid und Fehler der Therapeutin abgefragt und das war es schon.
Am wichtigsten war ihm wohl nochmal klar zu machen, dass man Borderline-Patienten nicht (nur) seine eigenen Telefonnummer im Urlaub geben solle, denn sie würden wohl im SPD viel zu oft von Therapeuten im Urlaub angerufen. Doch das war für meine Prüfung jetzt auch kein Problem, da ich ihm gesagt hatte, ich hätte erwartet, dass sie ihre Telefonnummer, dann die des SPD, des Krisendienstes und der Telefonseelsorge hätte geben sollen UND va den Kontakt zu einer anderen Therapeut/in, die meine UrlaubsNotfallVertretung übernähme. Ausserdem hätte ich aus dem Urlaub eh gleich die Polizei gerufen und sie zu den Bahngleisen geschickt, da der SPD bei akuter Suizidgefahr sie ja nicht hätte mitnehmen dürfen. Und ausserdem gehe ich davon aus, dass sie um
23.00 Uhr eher schlafen. ;-)
Gesteift haben wir: Einweisung nach welchem Gesetz und wann? (wichtig akute Selbst- oder Fremdgefährdung der hochwertigen Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Eigentum); Drogen - welche zu potentiellen Suizidhandlungen führen können (alle). Hier habe ich übrigens ganz ehrlich zugegeben, dass ich mich mit der Wirkung der einzelnen Drogen nicht so gut auskenne, sondern nur erkenne, ob jemand etwas genommen hat. Er meinte dann nur, das sei eh im Notfall nachrangig, das könne man auch im Blut nicht so leicht feststellen und lies mich mit dem Thema in Ruhe. Das empfand ich als wirklich wohlwollend.
Nun meine Mitüberprüfte hatte wieder den 22jährigen Studenten mit seiner Mutter, der sich von seinen Mitstudenten verfolgt fühlte. Den Fall hatte ich nun zum 4. Mal gehört. Anscheinend gab es diesmal eine Vorlage für alle Prüfungen - zumindest hatten andere vom Kurs den gleichen Fall bei verschiedenen Prüfern. Hm?
Gefragt wurde nach Schizophrenie - Abgrenzung paranoide-hebephrene, Kriterien, was es an Halluzinationen gibt, was Wahn ist, wie oft Schizophrenie vorkommt, welche Faktoren ursächlich sind, ob erbliches Risiko bestehe, dann noch ein paar Standardfragen zur Betreuung (nach welchem Gesetz, welche Bereiche, welche Bereiche sind bei einer Unterbringung betroffen) usw.
Doch sie kam einfach nicht rein in die Prüfung. Event. lag es daran, dass sie Schizophrenie als einen Bereich, den der Heilpraktiker sowieso nicht behandeln darf, nicht so gut gelernt hatte. Der Prüfer meinte dann nur: Das sei eines der 5 Standardgebiete und das müsse man als HP Psych unbedingt (er)kennen.
Soweit mein Bericht.