Lichtenberg, 6.12.2018

#1 von Thomas Rehork , 13.12.2018 21:33

Lieber Herr Rehork,

bestanden! :) Ich möchte mich bei Ihnen herzlich für die gute Vorbereitung bedanken. Durch den Kurs wurden auf unterhaltsame Art und Weise Lernen im Zusammenhang möglich, was kein Lehrbuch leisten kann.
Auch die Prüfungsprotokolle fand ich sehr hilfreich, um einen realistischen Einblick in die Prüfungssituation zu kriegen. Vielen Dank für Ihr Engagement und die unbezahlbaren Praxisbeispiele!

Anbei das Gedächtnisprotokoll meiner Überprüfung. Gerne zur Veröffentlichung auf Ihrer Seite.
Herzlicher Dank und Grüße, Tanja


Gedächtnisprotokoll Mündliche Überprüfung HPP am 6.12. im Bezirksamt Lichtenberg

Prüferin Frau Dr. Waible und Herr Zühls (?) als Beisitzer

Beide sehr wohlwollend und freundlich, Herr Zühls heftig nickend, sobald etwas in die ichtige Richtung geht.

Wir sind zu zweit in der Prüfung, ich fange an. Erste Karte läuft auf eine Rechtsfrage hinaus.
Folgende Sachlage:
Meine Vermieterin kommt freudestrahlend auf mich zu. Sie sei früher so oft durch das „Tal der Dunkelheit“ gegangen. Jetzt habe sie das hinter sich, ernähre sich nur noch von Licht. Sie habe einen Guru kennengelernt, dem sie das Haus überschrieben hat. Daher soll ich nun ausziehen.
• Was können Sie tun? Rechtliche Grundlagen? BGB und PsychKG prüfen

Ich würde beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Teilbereiche wären Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthalt. Sie fragen nach dem Verfahren. Ich gehe zum Betreuungsgericht oder stelle einen schriftlichen Antrag. Das Betreuungsgericht muss einen fachkundigen Gutachter (Amtsarzt) schicken, der nach Anamnese ein Gutachten erstellt. Das ist dann Grundlage für die Einrichtung einer Betreuung. Erkläre Betreuungsgesetz, dass meine Vermieterin sich Betreuer wählen kann, Erforderlichkeitsprinzip etc. Sicherheitshalber habe ich vorher auch den SPD informiert ;) Da die Frau vorerst nur eigene Rechtsgüter erheblich gefährdet und wir nicht wissen, wie fortgeschritten die Folgen der Ernährung mit Licht auf die Gesundheit sind, kommt eine Einweisung nach PsychKG erst einmal nicht in Frage. Ich werde auf den Einwillgungsvorbehalt gestoßen, den ich dann auch erkläre. Ja, gute Idee in dem Fall. Fehlende Krankheits- und Behandlungseinsicht. Verdachtsdiagnose akute manische Episode bei rezidivierend bipolarer Störung. Zwangsbehandlung auch mit Betreuung nicht möglich. Zur Anschaulichkeit und um mich auf den richtigen Weg zu leiten, schlüpft Herr Zühls in die Rolle des Betreuers. „Was kann er jetzt machen?“ Ich schwimme und stelle dann Vermutungen an, er könne eine Unterbringung nach BGB beantragen. Ziel der Behandlung müsse sein, die Einwilligungsfähigkeit wieder herzustellen und einer Verschlimmerung vorzubeugen. Das brauche eine richterliche Anordnung. Für so lange wie nötig, maximal ein Jahr (6 Monate plus 6 Monate Verlängerung). Nochmal die Nachfrage: „Kann er das?“ Und endlich lege ich mich fest „Ja, kann er“ und bin erlöst. Sie wollten wirklich alles ganz genau wissen, waren aber sehr unterstützend dabei.

Zweite Karte klarer Fall. Mann (52) wird mit Magenblutungen ins Krankenhaus eingeliefert. Nach zwei Tagen fängt er an zu randalieren, alle zu beschimpfen. → Verdachtsdiagnose, Therapiemöglichkeiten?

Ich vermute einen Zusammenhang mit schädlichem Gebrauch oder Abhängigkeit von Alkohol, möglicherweise auch Medikamenten (Magenblutungen!) Wenn er nicht schon im Krankenhaus wäre, müsste er sofort dahin. Da er im Krankenhaus ungenügend mit Alkohol oder Substanzen versorgt wird, kommt es zum Entzugsdelir. Wichtig ist Frau Dr. Waible, dass ich sage, er müsse nötigenfalls fixiert werden. Ich nenne Distraneurin. Sie sagt ja, bei psychotischen Zuständen auch gerne Haldol oder bei Spannungszuständen Benzos (auch im Falle von Abhängigkeit fraktionierter Entzug), je nachdem. Ich zähle Kriterien für Abhängigkeit auf, erkläre, dass er im Krankenhaus jetzt den körperlichen Entzug durchmache. Dann müssen sich langfristig Therapie und andere Hilfen anschließen. Wichtig ist erstmal Motivation aufbauen. Wofür lohnt es sich, trocken zu werden. Eventuell Klinik, je nachdem was für Ressourcen im Umfeld vorhanden, wie in was für soziale Kontexte eingebettet. Begleitend Therapie. Nachsorgend Selbsthilfegruppen etc. Sie fragt, wie viele das wohl schaffen. Ich muss raten, sage Rückfallquoten seien sicherlich sehr hoch, schätze 10 Prozent. Stimmt sogar fast. 10 Prozent würden einen Langzeitentzug durchziehen, 3 bis 4 Prozent blieben anhalten trocken. Mit Rückfällen müsse immer gerechnet werden, bestimmen das Krankheitsbild. Welche Krankheitsbilder besonders anfällig für Alkohol seien? Depressionen, Schmerzen , Schlafstörungen, Ängste, Schizophrenie, auch in der Manie würde getrunken. Zur Selbstmedikation. Frau Dr. Waible erklärt noch, dass Alkohol auf das Schmerzsystem im Hirn wirke. Bei Schizophrenen sei der Zigarettenkonsum (gerne auch Kette) am Auffälligsten, da Nikotin die psychotischen Symptome kurzfristig lindere, die Stimmen würden dann leiser.

Insgesamt war es eine sehr nette, wenn auch herausfordernde Atmosphäre. Lehrreich.


 
Thomas Rehork
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zuletzt bearbeitet 13.12.2018 | Top

   

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