Hallo Herr Rehork,
in den Lichtenberger Prüfungsprotokollen wird immer wieder mal nach Eingliederungshilfen, Soziotherapie etc. gefragt bzw. ist das als Antwort gewünscht. Dazu habe ich in Ihrem Lehrmaterial nicht wirklich etwas gefunden. Ich habe beides gegoogelt, mich würde aber noch interessieren:
- In welchen Fällen kann man tatsächlich Eingliederungshilfe empfehlen, also wann kriegt das jemand tatsächlich? Ich habe gelesen bei Borderline (nach stationärem Aufenthalt wenn allein lebend und nicht gut sozial eingebunden). Ich denke, sicher bei Schizophrenie. Aber wann noch? Ein Prüfling hat es bei einer mittelgradigen Depression vorgeschlagen..? Es ist ja eine tatsächliche oder drohende seelische Behinderung mit Einschränkung der Teilhabe dafür nötig, das klingt für mich schon extrem.
- Soziotherapie gibt es nur nach stationären Aufenthalten, richtig? Oder wann würde ich das nennen (wenn ich nicht danach gefragt werde)?
- Was wäre denn die optimale Antwort auf den jungen WG-Mitbewohner mit vermuteter Schizophrenie, der die Wohnung mit Alufolie auskleidet, aber nicht eingewiesen werden kann? SPD informieren, was noch? Betreuung anregen (macht aber eh der SPD wenn nötig)? ...?
- Gibt es noch andere Hilfen, die man nennen können sollte, außer eben oft "empfehlen, sich bzgl. Hilfen(vermittlung) an SPD zu wenden"?
Vielen Dank!