Eingliederungshilfen etc.

#1 von MHartmann , 14.11.2021 11:33

Hallo Herr Rehork,

in den Lichtenberger Prüfungsprotokollen wird immer wieder mal nach Eingliederungshilfen, Soziotherapie etc. gefragt bzw. ist das als Antwort gewünscht. Dazu habe ich in Ihrem Lehrmaterial nicht wirklich etwas gefunden. Ich habe beides gegoogelt, mich würde aber noch interessieren:

- In welchen Fällen kann man tatsächlich Eingliederungshilfe empfehlen, also wann kriegt das jemand tatsächlich? Ich habe gelesen bei Borderline (nach stationärem Aufenthalt wenn allein lebend und nicht gut sozial eingebunden). Ich denke, sicher bei Schizophrenie. Aber wann noch? Ein Prüfling hat es bei einer mittelgradigen Depression vorgeschlagen..? Es ist ja eine tatsächliche oder drohende seelische Behinderung mit Einschränkung der Teilhabe dafür nötig, das klingt für mich schon extrem.

- Soziotherapie gibt es nur nach stationären Aufenthalten, richtig? Oder wann würde ich das nennen (wenn ich nicht danach gefragt werde)?

- Was wäre denn die optimale Antwort auf den jungen WG-Mitbewohner mit vermuteter Schizophrenie, der die Wohnung mit Alufolie auskleidet, aber nicht eingewiesen werden kann? SPD informieren, was noch? Betreuung anregen (macht aber eh der SPD wenn nötig)? ...?

- Gibt es noch andere Hilfen, die man nennen können sollte, außer eben oft "empfehlen, sich bzgl. Hilfen(vermittlung) an SPD zu wenden"?

Vielen Dank!



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RE: Eingliederungshilfen etc.

#2 von Thomas Rehork , 16.11.2021 22:36

Über Eingliederungshilfen und Soziotherapie findet sich viel im Forum, also auch "in meinen Unterlagen", denn das Forum zählt dazu. Wenn man die entsprechenden Begriffe in der Suchfunktion eingibt findet sich folgendes:

Hier: Eingliederungshilfe

und hier: Soziotherapie

In den Links findet man alles, was man braucht, inklusive der rechtlichen Regelungen und wer die Eingliederungshilfe bekommt.

Der junge Mann mit der Alufolie könnte evtl. eine Betreuung bekommen. Da könnte man beim Sozialpsychiatrischen Dienst vorstellig werden oder auch selbst das Betreuungsgericht informieren. Allerdings: Wenn der nur sein Zimmer mit Alufolie tapeziert, bissel Angst vor Handystrahlen hat und sonst mit seinem Leben einigermaßen klarkommt, braucht der keine Betreuung. Es gilt das Erfordernisprinzip. Sonst müsste man die halbe Esoterik-Szene unter Betreuung stellen. Wohl nicht im Sinne einer modernen Gesetzgebung.

Gruß
Thomas


 
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RE: Eingliederungshilfen etc.

#3 von MHartmann , 17.11.2021 21:18

Hallo Herr Rehork,

vielen Dank! Tut mir Leid, das Forum hab ich da tatsächlich übersehen - das hatte ich vor der schriftlichen Prüfung mal durchgeforstet und den Bereich damals noch als völlig irrelevant eingestuft (da ahnte ich noch nicht, was man so in der mündlichen gefragt wird. :-))

Bei der Soziotherapie steht ja unter einem Link sehr deutlich, dass sie in erster Linie für Schizophrenie, darüber hinaus auch für schwer depressive Menschen ist. Bzgl. der Eingliederungshilfe fand ich aber nichts Konkreteres zu Diagnosen. Falls Sie hier noch Erfahrungswerte haben, freue ich mich, ansonsten werde ich es einfach pauschal bei nicht ganz leichten Fällen mal vorschlagen zu prüfen, ob derjenige welche kriegt.

Danke!


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RE: Eingliederungshilfen etc.

#4 von Thomas Rehork , 17.11.2021 22:01

Hallo Frau Hartmann,

na ja, wenn man sich den §2 des Gesetztes zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen SGB IX (9) ansieht wird klar um wen es geht: "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können." Im Weiteren geht es auch um die Gefahr, behindert werden zu können, die soll abgewehrt werden. Also: Bei Dysthymia wird es wohl keine Eingliederungshilfe geben, ebenso nicht bei Persönlichkeitsstörung (außer vielleicht schwere Borderline-Störung). Das muss im Individualfall abgeklärt werden. Aber natürlich kommen eher psychische Störungen in Betracht, die starke Beeinträchtigungen nach sich ziehen können, wie Schizophrenie, Depression, bipolare Störung und alle hirnorganischen Erkrankungen inklusive Zustand nach Schlaganfall.

Es wird idealerweise eine individuelle Bedarfsermittlung in Kooperation mit den Betroffenen geben, schön ist das z.B. hier mit Videos gezeigt: Eingliederungshilfe in Niedersachsen - BENI

LG Thomas Rehork


 
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RE: Eingliederungshilfen etc.

#5 von MHartmann , 18.11.2021 19:21

Super, vielen Dank!


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