Und noch eine Frage heute Abend, Herr Rehork...
(ich habe einen Prüfungstermin für die mündliche Prüfung in ca. 3 Wochen und versuche deshalb alle unbeantwortete Fragen abzuarbeiten!)
Pflichten, wie Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Sorgfaltspflicht, etc - sind häufig Thema bei der Prüfung. Meine Frage: wo kommen eigentlich diese Pflichten her? Soweit ich sehen kann, gehen sie nur aus den Berufsordnungen hervor, die von Heilpraktikerverbänden beschlossen worden sind. Eine explizite gesetzliche Grundlage gibt es allerdings nicht für diese Pflichten. Ist das richtig so?
Freundliche Grüße,
Laure