Beantragung zur Psychotherapie

#1 von Bianca , 23.08.2011 20:57

Hallo lieber Thomas oder liebe/r... Mitlernende/r...

Die Beantragung zur Psychotherapie läuft folgendermaßen ab?!

Bis zu fünf probatorische Sitzungen zur Analyse und Diagnose und/oder zum "Ausprobieren" verschiedener Verfahren und/oder Therapeuten (beim Wechsel des Therapeuten muss allerdings von diesem ein neuer Antrag gestellt werden, die bisher genommenen Stunden können nicht auf den neuen Th. übertragen werden).
Bei angezeigter Psychotherapie wird ein Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt, mit einen ausführlichen, anonymisierten Bericht des Therapeuten und eines Fach-Arztes, der eine rein somatische Erkrankung ausschließen muss.
Dauer der Therapien:
Kurzzeittherapie 25 Stunden
Langzeittherapie 26 - 80 Stunden
Psychoanalyse bis 300 Stunden
Wartezeit der Bewilligung (oder Ablehnung) bis zu vier Wochen.

Liege ich richtig? Fehlen wichtige Informationen?
Besten Dank für eine (oder mehrere Anworten ;-)

LG
Bianca

 
Bianca
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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#2 von Thomas Rehork , 24.08.2011 00:54

Hallo Bianca,

na ja, vielleicht noch das mit dem roten Umschlag. Der Therapeut schickt den Antrag - den formal rechtlich der Patient bei seiner Kasse stellt - in einem roten verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse. Dies schickt den Umschlag ungeöffnet an den Gutachter weiter, welcher den Umschlag öffnet, gutachtet und den Antrag zusammen mit seiner Empfehlung an die Kasse zurückschickt. Die Kasse wird sich in der Regel an dieses Gutachten halten.

Bei Psychoanalyse sind übrigens mehr probatorische Sitzungen (bis zu 8) möglich.

Übrigens geht der zweite Link bei dem Beitrag zum gleichen Thema in den Prüfungsberichten wieder, ohne dass ich was gemacht habe. Offenbar haben die dort was geändert. Dort gibt es auch ein hübsches PDF zu dem Thema.
LG
Thomas


 
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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#3 von Lauren , 20.11.2014 23:00

Guten Abend Herr Rehork,

ich habe eine zustäzliche Frage zum selben Thema. In meinen Notizen aus Ihrem Kurs, steht, dass ein Patient maximal 5 verschiedene Verfahren probieren darf. Mir ist nicht ganz klar warum es 5 Verfahren sind, da nur Verhaltenstherapie (VT), Tiefenpschologisch fundierte Psychotherapie (TP) und Psychoanalyse (PA) von den Krankenkassen bezahlt werden. Oder zählen besondere Formen der Verhaltenstherapie (z.B. KVT) oder der TP (z.B. Fokaltherapie) als zusätzliche Verfahren zur VT, TP und PA?

Liebe Grüße

Laure

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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#4 von Thomas Rehork , 20.11.2014 23:23

Hallo Laure,

unter dem Begriff "Tiefenpsychologie" werden verschiedene Verfahren zusammengefasst, die einzelnen Institute bzw. Verbände haben Extra-Zulassungen.

Liebe Grüße
Thomas

 
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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#5 von Lauren , 20.11.2014 23:59

Hallo Herr Rehork,

würden Fokaltherapie und Dynamische Psychotherapie zu den Verfahren zählen die unter dem Begriff "tiefenpsychologie" fallen und dann gegebenenfalls von den Krankenkassen bezahlt werden?

Danke nochmals und liebe Grüße,

Laure

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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#6 von Thomas Rehork , 26.11.2014 17:29

Hallo Lauren,

für beide ja, siehe auch:

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie

Hier den § 14a.

Aber ich wette jeden Kugelschreiber, dass man auch ohne dieses Detail durch die Prüfung kommt!

Gruß
Thomas

 
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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#7 von Lauren , 28.11.2014 12:54

Danke für die ausführliche Antwort Herr Rehork.

Ja, ich befürchte nur, dass die Prüfer theoretisch bei jeder Antwort nachhaken könnten. Ich fühle mich sicherer, wenn ich zumindest Antworten auf Fragen habe, die ich mich selber stelle, wie in dem Fall hier!

Freundliche Grüße,

Laure

Lauren  
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RE: Beantragung zur Psychotherapie

#8 von Thomas Rehork , 01.12.2014 17:31

Liebe Laure,

überschätzen Sie die Prüfer nicht! Ich bin überzeugt, die meisten Heilpraktiker-Prüfer würden - wenn sie diese Frage beantworten sollten - richtig ins Stottern kommen und selber in die Schlucht fliegen (wenn Sie die "Ritter der Kokosnuss" gesehen haben... ) Man hat schließlich nicht immer die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses vor der Nase. In einer Prüfung fragt man als Prüfer vorsichtshalber das, wo man sich auskennt.

Die verlangen solche Details nicht, keine Panik! Man erzählt bissel was von probatorischen Sitzungen, roter Umschlag, Konsiliarbericht und gut is. Gerade im Moment sind die sehr fair, siehe auch die letzten Prüfungsprotokolle.

Gruß
Thomas

 
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