PsychKG - Frage zum Ablauf der Unterbringung

#1 von MHartmann , 26.10.2021 15:38

Hallo Herr Rehork,

ich lese in Ihrem Artikel zum PsychKG, dass bei Unterbringung der SPD/KJPD den Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht stellt - bzw., wenn jmd. z.B. von der Polizei in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, der Amtsrichter bis zum Ablauf des Folgetages die einstweilige Anordnung auf Unterbringung aussprechen muss.

Meine Frage: Erstellt der SPD in beiden Fällen ein Gutachten (also auch innerhalb eines Tages) - das steht ja auf deren Aufgabenliste - oder auf welcher Grundlage entscheidet der Richter? Oder schreibt das Gutachten der Klinikarzt im Falle einer polizeilichen Einweisung?

Vielen Dank!


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RE: PsychKG - Frage zum Ablauf der Unterbringung

#2 von Thomas Rehork , 28.10.2021 19:36

Hallo Frau Hartmann,

der Amtsrichter kommt morgens in die Klinik und spricht eine einstweilige Anordnung auf Unterbringung nach PsychKG aus. Bis er kommt ist die Klinik mit hoheitlichen Rechten beliehen, d.h. die Klinik kann den Patienten zurückhalten, so dass er nicht abhauen kann. Grundlage für die einstweilige Anordnung des Richters ist der Aufnahmebericht (Kurzformular) und das Gespräch mit dem diensthabenden Arzt. Dann wird der zuständige SPD informiert und erstellt schnellstmöglich ein ausführliches Gutachten. Schön wäre noch am selben Tag, das klappt natürlich nicht immer. Das ausführliche Gutachten dient dann als Grundlage für die weitere Entscheidung eines Richters.

In den Prüfungen wollten die manchmal hören, wie viele ärztliche Stellungnahmen zustande kommen können. Es sind natürlich zwei: einmal der kurze Aufnahmebericht der Klinik, dann das ausführliche Gutachten des SPD.

LG
Thomas Rehork


 
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zuletzt bearbeitet 28.10.2021 | Top

   

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