Hallo Herr Rehork,
ich lese in Ihrem Artikel zum PsychKG, dass bei Unterbringung der SPD/KJPD den Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht stellt - bzw., wenn jmd. z.B. von der Polizei in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, der Amtsrichter bis zum Ablauf des Folgetages die einstweilige Anordnung auf Unterbringung aussprechen muss.
Meine Frage: Erstellt der SPD in beiden Fällen ein Gutachten (also auch innerhalb eines Tages) - das steht ja auf deren Aufgabenliste - oder auf welcher Grundlage entscheidet der Richter? Oder schreibt das Gutachten der Klinikarzt im Falle einer polizeilichen Einweisung?
Vielen Dank!